Manche würden den verstorbenen Papst Johannes Paul II. gern zum Präzedenzfall nehmen, um aktive oder zumindest passive Sterbehilfe in Deutschland moralisch tragbar zu machen. Die Vorlage aus Rom lieferte eine italienische Ärztin, die behauptet hatte, man hätte den todkranken Papst sterben lassen, weil man ihn nicht oder zu spät künstlich ernährt hätte. Es sei der eigene Wunsch des Pontifex gewesen, dem man im Papstpalast entsprochen habe, behauptete sie.
VON STEPHAN KULLE mehr