Dormagen (NGZ). Mit dem Kinderförderungsgesetz beschäftigt sich ein Antrag der CDU Dormagen zum nächsten Jugendhilfeausschuss. Bund- und Länder haben sich auf die Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder verständigt. Neben der Ausweitung der U3-Plätze sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr zum Kindergartenjahr 2013/2014 vor. "Wir möchten wissen, wie die Stadt diesen gesetzlichen Anspruch schultern will", sagt Jo Deußen, jugendpolitischer Sprecher der CDU.
Deußen fürchtet, dass in Zeiten knapper Haushaltsmittel die Förderungen von Bund und Land nicht ausreichen werden. "Der Gesetzgeber sieht zur Finanzierung einen erheblichen kommunalen Anteil vor", sagt der Fachpolitiker. Das Betreuungsangebot müsse über die nächsten Jahre nach und nach bedarfsorientiert aufgebaut werden.
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