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Dormagen: Die Qual der Wahl

VON CHRIS STOFFELS - zuletzt aktualisiert: 18.09.2007 - 21:30

Dormagen (NGZ). Dormagen Die Schulwahl wird zum Wunschkonzert. Bisher musste es die nächst Schule am Wohnort sein. Ab Herbst können die Eltern frei wählen, auf welche Grundschule die Eltern ihre Söhne und Töchter ab dem nächsten Schuljahr schicken wollen. Eltern und Schulen müssen sich auf diesen Wechsel einstellen und vorbereiten.

An welcher Grundschule die Jungen und Mädchen ab dem kommenden Schuljahr lernen, können die Eltern bei der Anmeldung im Herbst selbst bestimmen. Die bisherigen Schulbezirke fallen fort. Dennoch gibt es Regeln .  Foto: NGZ-Online
An welcher Grundschule die Jungen und Mädchen ab dem kommenden Schuljahr lernen, können die Eltern bei der Anmeldung im Herbst selbst bestimmen. Die bisherigen Schulbezirke fallen fort. Dennoch gibt es Regeln . Foto: NGZ-Online

Gründe gibt es genügend, die Jungen und Mädchen nicht auf die nächstgelegene Schule zu schicken. „Bisher haben wir einen Anteil von etwa zehn Prozent der Kinder, die nicht am Wohnort beschult werden“, berichtet Gerd Trzeszkowski, Leiter des Fachbereichs Schule, Kinder, Familien, Senioren bei der Stadt Dormagen.

Die Gründe sind vielfältig: Dass das Kind tagsüber bei den Großeltern oder in einer Tagesfamilie lebt, zum Beispiel, aber auch ein besonderes pädagogisches Angebot der Schule, wie die Montessori-Methode in der Friedensschule, zählen zu diesen Wechselnargumenten

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Viele Grundschulen haben im Zuge der Abschaffung der Schulbezirke die Werbung für sich entdeckt. So veranstalten in den Wochen bis zu den Anmeldungen zahlreiche Grundschulen Tage der offenen Tür, um sich den Eltern der Schulneulingen vorzustellen.

Bislang mussten die Ausnahmen dem Schulamt gegenüber begründet werden: „Nur bei stichhaltigen Argumenten wurde dem Antrag gefolgt“, so Trzeszkowski. Das ist jetzt anders: „Die Begründung fällt weg.“

Damit kommen auch alle die Fälle zum Zuge, in denen die Väter und Mütter rein nach persönlichem Geschmack und eigenem Sympathie-Ranking ,wie bei den weiterführenden Schulen, die Wahl treffen.

Die Entscheidung, ob ein Kind aufgenommen wird oder nicht, trifft alleine der Schulleiter. Allerdings kann das im Extremfall dazu führen, dass sich eine Schule vor Anmeldungen kaum retten kann, während eine andere langsam „austrocknet“.

Aus diesem Grund hat der Schulausschuss gestern Abend einige klare Richtlinien aufgestellt. Damit kein Kind durch das Raster fällt, bleibt nach wie vor die wohnortnächste Schule verpflichtet, den Jungen oder das Mädchen aufzunehmen.

Auch bei einem Anmeldeüberhang gelten klare Regeln. So wachsen die Chance zur Aufnahme an der Wunschschule, wenn bereits Geschwisterkinder aufgenommen wurden, sich der Schulweg als kurz und geeignet darstellt, das Kind einen Kindergarten in der Nähe der Schule besucht hat, ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen erreicht wird und die Mischung von Kindern mit deutscher und ausländischer Muttersprache günstig erscheint.

Doch auch die Stadt und die einzelnen Schulen müssen planen können. Das können sie, indem sie, wie gestern im Schulausschuss geschehen, die Zügigkeit der einzelnen Grundschule festlegen. Das muss streng auf den Raumplan der jeweiligen Schule abgestimmt werden.

Bei den meisten Schulen wird sich bei der Anzahl der neuen Eingangsklassen nichts oder kaum etwas ändern. Probleme werden offenbar nur bei der Tannenbuschschule in Delhoven gesehen, wo eine Eingangsklasse weniger als bisher gebildet werden soll.

Diese Schule soll - so ein Beschluss der Schulkonferenz, statt einzügig als „flexible ein- bis zweizügige Schule“ geführt werden. Die Delhovener Schule steht aber nach den Worten von Gerd Trzeszkowski in der Problematik, dass sie zum einen auch in den Nachbarorten sehr beliebt ist.

Zum anderen muss sie aber mit der Bebauung des Gansdahl und einer großen Anzahl Neubürgern ab dem Schuljahr 2009/10 deutlich mehr Kinder aufnehmen. Trzeszkowski: „Wir wollen diese Schule nicht jetzt verstopfen, sondern uns die Option offen halten, bei dem kommenden Bedarf eine weitere Klasse gründen zu können.“

Auch wenn die Eltern die Grundschulen frei gewählt werden können - die Fahrtkosten erstattet die Stadt nur bis zur nächsten Schule, alles weitere müssen die Eltern tragen.

Quelle: NGZ


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