Dormagen (NGZ). Vor dem Amtsgericht Neuss ist erneut einem evd-Kunden, der wegen der Preisanpassungsklausel in seinem Gas-Sondervertrag gegen den Energieversorger geklagt hatte, ein Rückforderungsanspruch bestätigt worden.
Der Rückforderungsanspruch in Höhe von 2800 Euro gilt für den Zeitraum zwischen 2006 und 2008. Das Urteil wird am 29. November verkündet.
Bislang sind alle gegen die evd geführten Prozesse in der Sache der Preisanpassungsklausel zugunsten der Kläger entschieden worden. Für Georg Manoussos von der Initiative der Gaspreisgegner ist das Verhalten der evd-Verantwortlichen und deren Umgang mit den Rückzahlungsforderungen der Gas-Kunden unverständlich.
Die evd-Geschäftsführung hätte in einer jüngst veröffentlichten Presseerklärung offenbart, dass der Klageweg bei einer Aussichtslosigkeit nicht mehr bestritten wird. Trotzdem werde weiterhin mit politischer Unterstützung viel Geld in sinnlose Prozesse investiert, meint Manoussos.
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