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Dormagen: evd zahlt Geld an Gaspreis-Kläger zurück

zuletzt aktualisiert: 15.07.2011

Dormagen (NGZ). Die Verbraucher, die gegen die evd wegen zu viel gezahlter Gaskosten geklagt haben, haben einen weiteren Erfolg erzielt. Die evd hat jetzt ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof gegen die Rückerstattung von Gaspreiszahlungen in einem konkreten Fall zurückgezogen.

Die Verbraucher, die gegen die evd wegen zu viel gezahlter Gaskosten geklagt haben, haben einen weiteren Erfolg erzielt.  Foto: AP, AP
Die Verbraucher, die gegen die evd wegen zu viel gezahlter Gaskosten geklagt haben, haben einen weiteren Erfolg erzielt. Foto: AP, AP

Die Kundin, vertreten durch Anwalt Ingo Hamecher, hatte wegen eines Fehlers in einer Preisanpassungsklausel den Erhöhungen widersprochen und bereits in zwei Instanzen Recht bekommen. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) dem Energieversorger signalisiert, dass die Revision der evd keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Auch in einem weiteren Fall, der heute vor dem Landgericht Düsseldorf zur Entscheidung ansteht, wird der Energieversorger das Verfahren beenden und Rückerstattungen vornehmen, kündigte die evd an. "Um weitere Kosten zu vermeiden, haben wir auch in dem anderen Verfahren vor dem Landgericht reagiert, welches vergleichbar ist", sagt evd-Vertriebsleiter Karl-Heinz Junggeburth. Insgesamt ging es in den beiden Fällen um einen Rückerstattungsbetrag von rund 3700 Euro. Laut Anwalt Hamecher, der eine Reihe von Klägern gegen die evd vertritt, steht heute noch ein dritter Fall zur Entscheidung an.

Die evd legt weiter Wert darauf, dass sie künftig jeden Fall juristisch prüfen lassen will, weil sich an ihrer grundsätzlichen Rechtsauffassung nichts geändert habe. Der überwiegenden Zahl der Kunden seien keine überhöhten Preise abverlangt worden. "Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass hier im Einzelfall geprüft wird", sagt auch Hamecher. Er sieht dennoch eine Signalwirkung für die noch anhängigen Fälle.

Die evd bleibt bei ihrer Auffassung, dass für Kunden nur ein Recht auf Rückzahlung bestehe, wenn sie einer Preisveränderung widersprochen haben. Das sieht Hamecher jedenfalls für Kunden mit Sondervertrag anders: "Das widerspricht der gängigen Rechtsprechung." Weiteres Problem: "Letztlich gewinnen die Verbraucher zwar, die evd muss zahlen. Allerdings müssen sie als Verbraucher über die evd deren Kosten tragen." Da sei es für die evd nun Zeit, sich zu überlegen, ob man mit jedem einzelnen Fall durch die Instanzen gehen wolle.

Quelle: NGZ/rl


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