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Dormagen: Gaspreis-Klagen: evd will Einzelfälle prüfen

zuletzt aktualisiert: 16.07.2011

Dormagen (NGZ). Der Energieversorger evd sieht keinen Grund, künftig Gaskunden beziehungsweise denjenigen, die auf Rückerstattung von Kosten geklagt hatten, pauschal Geld zurückzuerstatten – obwohl im Fall einer Dormagener Klägerin nun der Bundesgerichtshof (BGH) der evd signalisiert hatte, dass die von ihr angestrebte Revision aussichtslos sei.

"Aber ein Gericht spricht ja nicht immer Recht, sondern stellt Rechtsfrieden her", sagt evd-Vertriebsleiter Karl-Heinz Junggeburth. Das heißt, das die evd bei der eigenen Rechtsauffassung bleibt und auch künftig jeden Fall prüfen will. Erst intern und wenn nötig von den Gerichten. "Ja, es kann sein, dass wir dann wieder durch die Instanzen müssen und dass wir verlieren", sagt Junggeburth.

Derzeit seien noch vier weitere Verfahren anhängig. Eines davon führt Georg Manoussos. "Heute wird vom Landgericht Düsseldorf eine Entscheidung gefällt, das Ergebnis erfahre ich am Montag", sagt Manoussos. Er gehe davon aus, dass das Gericht ihm recht geben werde. Den Gang der evd durch die Instanzen nennt er "Verzögerungstaktik". Unter den weiteren anhängigen Verfahren ist auch noch das der Zonser Eigentümergesellschaft. Im Gegensatz zu den anderen Fällen geht es dabei um eine deutlich höhere Summe: rund 160 000 Euro.

Junggeburth betonte, dass die evd gegenüber ihren Kunden "niemals" die sogenannte Anpassungsklausel ausgenutzt habe. Diese besagt, dass die evd im Falle von Preissteigerungen, diese Erhöhung an die Kunden weitergeben darf.

Was die Gerichte allerdings monierten – und was nun Grundlage der Rückerstattung ist – ist ein fehlender verpflichtender Passus, bei sinkenden Einkaufspreisen eben auch die Preise zu senken. Zu den Anwaltskosten, die die zahlreichen Verfahren die evd kosten, wollte Junggeburth nichts sagen. Die Prozesskosten lägen bislang bei "einigen 100 Euro" pro Fall.

Quelle: NGZ


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