Dormagen (NGZ). Das Wahlrecht für Migranten spaltet am Donnerstag Abend die so genannte Große Koalition aus CDU und SPD im Dormagener Stadtrat. Um den Bruch zu verhindern, wurde auf eine Abstimmung gegeneinander verzichtet.
Grundgesetz
Nach Artikel 20 Abs. 2 nimmt das Volk die ihm zustehende Staatsgewalt in erster Linie durch Ausübung des Wahlrechts wahr. Nach der Konzeption des Grundgesetzes wird daher bei Wahlen grundsätzlich die Eigenschaft der deutschen Staatsangehörigkeit vorausgesetzt. Eine Ausnahme bildet Art. 28 Abs. 1 mit dem kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger.
Zu diesem Artikel erscheint in der NGZ vom Freitag ein Zur Sache: Fragwürdig
Dormagen Etwa zwei Dutzend Männer und Frauen erwarten die Ratsmitglieder vor der Kulturhalle „Wir wollen das Wahlrecht für Migranten“, steht auf den Transparenten. Eine unmissverständliche Forderung, vom Integrationsrat an den Rat herangetragen.
In der Halle bringt dieser Antrag die Koalition aus CDU und SPD an den Rand des Scheitern. Nur mit der Vereinbarung, nicht abzustimmen, wird das Ende der Koalition vermieden.
Laut SPD-Fraktionsvorsaitzendem Robert Krumbein gab es in seiner Fraktion „leidenschaftliche Debatten“ darüber, er und seine Kollegen führten die Debatte „mit einem sehr unguten Gefühl“. Er spricht von „Zumutungen“ seitens der CDU.
Dr. Norbert Sijben und Mehmet Güneysu vom Integrationsrat haben das Wort. Eindringlich schildern sie die Situation vieler Migrantenfamilien in Dormagen.
Sijben ruft die Große Koalition in Berlin in Erinnerung: „Das Wahlrecht für Migranten steht dort als Zielvereinbarung im Koalitionsvertrag.“ In 16 der 27 EU-Länder sei das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer verankert. Sijben sieht eine dafür notwendige Grundgesetzänderung im Bereich des Möglichen.
Emotional die Rede von Mehmet Güneysu. Der Vorsitzende des Integrationsrates schildert die mentale Lage seiner türkischen Landsleute: „Als Arbeitskräfte werden wir gerufen, man fordert uns zur Integration auf, doch als gleichwertige Nachbarn und Freunde werden wir im politischen Raum nicht akzeptiert.“
Betroffenheit im Rat. „Wir können nicht verstehen, dass ein Pole oder Grieche seit einem halben Jahr in Deutschland ist und wählen darf, ein Türke, der mit seiner Familie seit 30 Jahren hier lebt und arbeitet, nicht.“ Güneysu spricht von Ungerechtigkeit, will Gleichbehandlung.
„Wie sollen wir uns als gleichberechtigte Partner fühlen, wenn wir keine politische Stimme haben?“ In manchen Vierteln in Dormagen sei nicht einmal ein Viertel der Bewohner wahlbrechtigt, „aber auch uns gehen Schulen, Planungen, Steuern etwas an.“ Sijben und Güneysu wissen sich bei der SPD-Fraktion gut aufgehoben.
Doch zunächst hat die CDU das Wort. Die Koalition von Union und FDP hat erst im Oktober im Landtag NRW das kommunale Wahlrecht für nicht EU-Ausländer abgelehnt. In diese Kerbe haut Fraktionschef Wiljo Wimmer: „Wir haben gar nicht die Befugnis, über diese Frage zu entscheiden.“
Er hat das Bundesverfassungsgericht auf seiner Seite: Die Karlsruher Richter haben 1990 entschieden, dass laut Grundgesetz nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Wahlen zugelassen seien.
„Das gilt für alle Wahlen, es gibt keine Wahlen erster und zweiter Klasse“, so Wimmer. Er bezeichnet die Forderung für eine landesweit gesteuerte Aktion, die irgendwann in einer Bundestags- oder Bundesrats-Initiative enden soll. Politisch hält die CDU die Einbürgerung für den richtigen Weg: „Jede Einbürgerung ist eine kleine Erfolgsgeschichte der Integration.“
SPD-Fraktionsvorsitzender Robert Krumbein sieht sich an der Seite der Migranten. „So viel Wahlrecht und politische Beteiligung wie möglich.“ Die Verweigerung des Wahlrechts und das 17 Jahre alte Urteil der Verfassungsrichter hält er für einen „Anachronismus“.
Für das Zentrum spricht sich Fraktionschef Hans-Joachim Woitzik gegen das Wahlrecht aus, fordert aber eine Abstimmung. Die beantragt Wahlrecht-Befürworter Ingo Kolmorgen von den Grünen ebenso wie Dr. Dietrich Krüger (BfD).
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