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Dormagen: Mahnverfahren gegen evd

VON HEIKO SCHMITZ - zuletzt aktualisiert: 08.11.2011

Dormagen (NGZ). Die Initiative "Gaspreisprotest" kündigt weitere Schritte gegen den Energieversorger evd an und will dem Bürgermeister 3400 Unterschriften übergeben. Überdies wollen die Bürger Einkaufsgemeinschaften bilden.

Zentrums-Fraktionschef und Initiativen-Initiator Hans-Joachim Woitzik will im Rathaus Druck und den Protest zur Dauereinrichtung machen.  Foto:  Archiv
Zentrums-Fraktionschef und Initiativen-Initiator Hans-Joachim Woitzik will im Rathaus Druck und den Protest zur Dauereinrichtung machen. Foto: Archiv

Unterschriften sammelt die Initiative "Gaspreisprotest" schon länger – jetzt sollen so viele Bürger das Ansinnen der Initiative unterstützen, dass Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der evd ist, bereits kommende Woche Listen mit rund 3400 Unterschriften übergeben werden sollen.

Das teilte Initiator Hans-Joachim Woitzik, Vorsitzender der Zentrum-Fraktion, mit. Im Rathaus wusste man am Montag noch nichts von dem Vorhaben. Die Zahl 3400, so Woitzik, entspräche der Zahl an Unterschriften, die für ein in diesem Fall nicht mögliches Bürgerbegehren nötig wären. "Ein symbolischer Akt", so Woitzik, der wie Mitinitiator Georg Manoussos eine generelle Rückerstattung vermeintlich zu viel gezahlter Kundenbeiträge für Gaslieferungen fordert.

Info

Verjährung

Rückzahlungsansprüche Die wesentlichen Rückzahlungsansprüche betreffen die Jahre 2005 bis 2007. Doch Forderungen, die älter als drei Jahre sind (also bis 2008), gelten grundsätzlich als verjährt.

Die Rechtmäßigkeit von Forderungen zur Erstattung hängt nicht davon ab, ob (Sonder-)kunden Widerspruch eingelegt haben.

Die Initiative empört sich über die "ablehnende Haltung von CDU, SPD, Grünen und FDP zum Thema Rückerstattung" und fehlenden Verständigungswillen auf Seiten des Versorgers. Die evd hat in mehreren Fällen Prozesse gegen Kunden verloren und Geld zurückgezahlt, will aber weiter jeden Einzelfall prüfen, wie Geschäftsführer Rudolf Esser betont.

"Wir müssen uns anschauen, von wann der Vertrag ist und welche Klauseln er enthält." Es sei richtig, dass sich Kunden an die evd gewandt hätten; die Kundenresonanz sei trotz der Kampagne aber gut – man verliere Kunden, aber nicht mehr als andere Anbieter auch. "Wir haben eben eine Liberalisierung des Marktes – die Kunden können wechseln", sagt Esser.

Dass sie dies aus Unzufriedenheit gegenüber dem Anbieter in großer Zahl tun, sei freilich nicht im Sinne des Energieversorgers. Genau das aber kündigt die Initiative an, die sich am Donnerstag um 19.30 Uhr im Höttche zur nächsten Sitzung trifft. Zunächst planten die Kunden zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Mahnbescheide zu erwirken.

"Mehr als 200 Gaskunden werden in den nächsten Wochen gegen die evd einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, um für 2008 den Eintritt der Verjährung aufzuhalten", teilt Woitzik mit. Damit werde "gewissermaßen der Klageweg eröffnet, wodurch der evd zusätzliche Kosten entstünden".

Rechtsanwalt Ingo Hamecher, der gegen die evd klagende Kunden vertritt, spricht von einigen Kunden. "Richtig ist, dass einige Kunden der evd ihre Ansprüche für 2008 noch geltend machen wollen. Mit Einreichung des Mahnbescheides kann die Verjährung unterbrochen werden." Der Mahnbescheid müsste dem Amtsgericht Hagen als zentralem Mahngericht bis 31. Dezember zugehen.

Die Kosten richteten sich nach dem Ausgang des jeweiligen Rechtsstreites. Hamecher: "Bis Oktober 2008 sind Rückzahlungsansprüche gegeben, teilweise auch darüber hinaus." Wenn die evd nicht freiwillig zahle, sei das nicht nur der richtige, sondern auch der einzige Weg.

Quelle: NGZ


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