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Dormagen: Nachbarn streiten vor Gericht wegen Bambus

zuletzt aktualisiert: 29.03.2011

Dormagen (NGZ). Im Streit um einen Hauskauf in Dormagen und um das breite Wurzelwerk von Bambuspflanzen soll jetzt das Düsseldorfer Landgericht entscheiden. Die Käufer der Immobilie fordern von den Hausverkäufern nämlich nachträglich 16 000 Euro zurück, weil sie beim Hauskauf angeblich arglistig getäuscht worden seien. Diesen Betrag hätten die Neu-Besitzer immerhin aufwenden müssen, um die breitgefächerten Bambuswurzeln entfernen und den ganzen Garten neu gestalten zu lassen. (Az: 7 O 135/10)

Bambuspflanzen gelten als Flachwurzler – und ihre unterirdischen Triebe bilden meist ein Wurzelwerk, das etliche Meter Durchmesser erreichen kann. Dass auf diesem Hausgrundstück aber überhaupt Bambus angepflanzt war, so tragen die Kläger jetzt vor, hätten sie bei einer Besichtigung vor dem Kauf jedoch nicht bemerkt. Schließlich habe dieser Termin im Winter stattgefunden, als reichlich Schnee lag und die Bambuspflanzen zudem abgemäht worden waren. Die Kläger gehen deshalb jetzt von einem gravierenden Mangel aus und bemängeln, dass die Hausverkäufer auf das Bambusgeflecht hätten hinweisen müssen. Immerhin reichten die Bambuswurzeln angeblich nicht nur quer durch den Garten und unterhalb der Terrasse bis an die Hauswand heran, sondern sogar noch bis auf das Nachbargrundstück. Um dieses Wurzelgeflecht zu entfernen und den Garten neu anzulegen, seien eben jene 16 000 Euro an Personal- und Sachkosten nötig gewesen. Dafür sollen laut Klage nun die Hausverkäufer geradestehen.

Doch die Vorbesitzer weisen das alles empört zurück. Sie bestreiten, dass Bambuspflanzen überhaupt als Mangel anzusehen sind, also habe auch keine Verpflichtung bestanden, darauf vor dem Hauskauf hinzuweisen. Und überhaupt sei ja unklar, ob die Wurzeln tatsächlich so weit verästelt waren, wie jetzt behauptet wird. Und ob der "Schaden" tatsächlich nur durch derart aufwendige Arbeiten für 16 000 Euro zu beheben war, sei obendrein fraglich. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf will am 6. Mai verkünden, wie es im Bambus-Streit weitergeht.

Quelle: NGZ

 
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