Dormagen (NGZO). Die Beschwerde der BfD-Fraktion über den Ausfall der ursprünglich am 21. September terminierten Ratssitzung hat Landrat Hans-Jürgen Petrauschke jetzt zurückgewiesen. BfD-Fraktionschef Dr. Dietrich Krueger hatte dem Bürgermeister Rechtsbruch wegen des Versäumens von Fristen vorgeworfen.
Die Gemeindeordnung legt zur Einberufung des Rates fest: "Im Übrigen tritt der Rat zusammen, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er wenigstens alle zwei Monate einberufen werden."
Bürgermeister entscheidet
Der Landrat bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des Bürgermeisters, dass die Zwei-Monats-Frist nicht zwingend vorgegeben sei, sondern in Abhängigkeit von wirklich entscheidungsbedürftigen Themen für den Rat zu sehen sei. "Ob die Geschäftslage eine Ratssitzung erfordert, entscheidet der Bürgermeister nach seinem pflichtgemäßen Ermessen", so der Landrat.
Weiter heißt es in seinem Antwortschreiben: "Bei dem ermittelten Sachverhalt vermag ich Gründe bzw. zu treffende Entscheidungen, welche notwendigerweise eine Einberufung des Rates der Stadt Dormagen zum jetzigen Zeitpunkt erfordern, nicht feststellen."
Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann sagt zu der Antwort des Landrates: "Ich bin gespannt, wie Dr. Krueger sich nun zu seinem Vorwurf des Rechtsbruchs erklärt."
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