Radler in Gohr gestürzt (NGZO). Radfahren mit Schutzhelm ist alles andere als "uncool": Darauf weisen die Verkehrssicherheitsberater aus aktuellem Anlass hin. Am Samstag stürzte ein Dormagener in Gohr mit dem Rad und zog sich schwere Kopfverletzuingen zu.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei war der 23-Jährige auf der Kirchstraße in Richtung Bivetsweg unterwegs. Offenbar hatte der Mann zuviel Alkohol getrunken, geriet in Höhe der Hausnummer 35 vermutlich gegen eine Bordsteinkante kam kam so zu Fall. Im Krankenhaus wurden schwere Schädelverletzungen diagnostiziert. Lebensgefahr besteht nicht, das Unfallopfer musste jedoch in eine Uni-Klinik verlegt werden.
Die Polizei macht in diese Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam, dass der Genuss von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zueinander passen. Die Polizei rät: Vermeiden Sie auch ein "Herantrinken" an die gesetzlich festgelegten Promillegrenzen: Ab 0,5 Promille begehen Sie als Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge: Geldbuße, Punkte und Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille sind Sie als Kraftfahrer absolut fahruntüchtig (als Radfahrer ab 1,6 Promille) und begehen eine Straftat. Die Folge: Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug.
Achtung: Bereits ab 0,3 Promille ist Ihr Führerschein in Gefahr. Verhalten Sie sich auffällig (sogenannte Ausfallerscheinungen) oder verursachen Sie einen Unfall, wird Ihnen grundsätzlich die Fahrerlaubnis entzogen. Das Tragen eines Fahrradhelmes hätte den Dormagener wahrscheinlich auch vor seinen schweren Verletzungen bewahren können. Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Neuss empfehlen daher: Tragen Sie auch als Erwachsener beim Radfahren einen Schutzhelm.
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