Dormagen (NGZO). Nein, soviel Interesse hatte Benny zu Lebzeiten nicht verursacht: Der Ende Oktober 2009 verstorbene Terrier-Mischling sorgte jetzt für einen riesigen Medienauflauf im Kölner Amtsgericht. Die geplante Beerdigung des Hundes hatte nämlich zu einem bizarren Rechtsstreit geführt.
Weil sich die Halterin des Vierbeiners mit Tierbestatterin Monika Lukas aus Dormagen-Hackenbroich überworfen hatte, musste sich die Justiz mit dem Fall beschäftigen. Letztlich endete das ungewöhnliche Verfahren mit einem Vergleich: Die Bestatterin händigt der Hundehalterin gegen Zahlung von 200 Euro Kühlungskosten den tiefgefrorenen Hund aus, damit er von einem anderen Bestatter aus Düsseldorf verbrannt werden kann.
"Ungewöhnliche Verfahren haben wir ja häufig", musste auch Gerichtssprecher Jörg Baack den Kopf schütteln, "das hier war aber schon was ganz Besonderes." Im kleinen Verhandlungssaal 151 saß auf der einen Seite Silke Unterbusch als Anwältin der nicht persönlich erschienenen Bestatterin Monika Lukas, auf der anderen Seite die immer noch trauernde und in Tränen aufgelöste Besitzerin von Benny.
"Ich habe jegliches Vertrauen in Frau Lukas verloren", gab die 30jährige vor Gericht zu Protokoll, "sie hat gedroht, Benny einer Tierverwertungsanlage zuzuführen, das will ich mit diesem Verfahren hier verhindern." Ihr Terrier-Mischling war Ende Oktober 2009 in einer Tierarzt-Praxis verstorben, die Bestatterin aus Dormagen hatte den Hunde-Kadaver hier kurz darauf abgeholt, um ihn anschließend auf Wunsch der Besitzerin zu beerdigen.
Die 30-jährige Kölnerin allerdings konnte zunächst nicht zahlen, später überwarfen sich die Hundehalterin und die Bestatterin komplett und konnten sich weder über eine Beerdigung, noch über die Kosten dafür einigen. Das Hauptproblem für die Justiz: Es gab weder über den Auftrag, noch über das weitere Vorgehen irgendwelche schriftlichen Aufzeichnungen.
"Meine Mandantin hatte mündlich den Auftrag erhalten, die Beerdigung abzuwickeln", erklärte Anwältin Silke Unterbusch, "es sollte sogar ein Exklusiv-Begräbnis zum Preis von etwa 1000 Euro sein. Am 12.Dezember sollte die Trauerfeier stattfinden, Bennys Besitzerin ist einfach nicht erschienen." Die junge Frau wieder wollte von einer derartigen Vereinbarung nichts wissen – sie forderte nun vor Gericht die Herausgabe des Hundes, der seit seiner Abholung in der Tierarztpraxis tiefgefroren im Gefrierfach lagert.
200 Euro Kühlkosten
Letztlich konnten sich die zerstrittenen Parteien auf einen Vergleich einigen: Gegen Zahlung von 200 Euro "Kühlungskosten" gibt Bestatterin Monika Lukas nun den Kadaver des Terriers heraus, das Tier wird anschließend von einem anderen Bestatter aus Düsseldorf verbrannt. Die Urne mit den sterblichen Überresten des Hundes will die Besitzerin anschließend in ihrer Kölner Wohnung lagern.
"Um des lieben Friedens Willens haben wir diesem Vergleich zugestimmt", so Lukas-Anwälte Unterbusch, "eigentlich sieht sich meine Mandantin nach wie vor im Recht." Bis Mitte des Monats hat die Hundehalterin nun Zeit, den geforderten Betrag zu überweisen. Zahlt sie nicht, werden für jeden zusätzlichen Tag weitere fünf Euro "Kühlungskosten" fällig…
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