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Dormagen: Vereine müssen Gebühr zahlen

VON PETRA SCHIFFER - zuletzt aktualisiert: 04.08.2006 - 22:00

Dormagen (NGZ). Dormagen Schützen- und Karnevalsvereine, Chöre und Selbsthilfegruppen können die Bürgerhäuser in Horrem und Hackenbroich, die Pfarrscheune in Zons und die Schulmensa in Nievenheim bald nicht mehr kostenlos nutzen.

Die Räume des Bürgerhauses Hackenbroich können bald nicht mehr kostenlos genutzt 
werden. Auch für die Pfarrscheune in Zons, die Mensa in Nievenheim und das Bürgerhaus 
in Horrem müssen Vereine in Zukunft Miete zahlen. Bis zu den nächsten Haushaltsberatungen 
sollen konkrete Zahlen vorliegen. Foto: NGZ
Die Räume des Bürgerhauses Hackenbroich können bald nicht mehr kostenlos genutzt werden. Auch für die Pfarrscheune in Zons, die Mensa in Nievenheim und das Bürgerhaus in Horrem müssen Vereine in Zukunft Miete zahlen. Bis zu den nächsten Haushaltsberatungen sollen konkrete Zahlen vorliegen. Foto: NGZ

Eine entsprechende Gebührenordnung wird zurzeit im Rathaus vorbereitet.

Konkrete Zahlen sollen zwar erst innerhalb der Verwaltung und mit der Dormagener Politik abgestimmt werden. Orientieren sollen sich die Abgaben aber offenbar an den Preisen, die seit Anfang August im „Haus für Horrem“ erhoben werden.

Das ehemalige Pfarrheim Heilige Familie ist von der Stadt übernommen und einem Förderverein zur Bewirtschaftung übertragen worden, nachdem die Kirche entschieden hatte, sich von dem Gebäude zu trennen.

Dieser Verein verlangt von den Gruppen, die das Haus nutzen, eine Abgabe. Das gleiche Modell ist für das Johanneshaus in Delrath geplant.

Info
Gebührenübersicht


Die Gebührenübersicht für das „Haus für Horrem“ ist inzwischen im Internet zu
finden. Unter http://www.ighorrem.de gibt es einen Link zum „Haus für Horrem“ mit einer
Preisübersicht.

Damit diese Trägervereine eine Chance hätten, müssten jetzt auch die Nutzungsbedingungen für die anderen Bürgerhäuser angepasst werden, erklärt Herbert Daniel, Fachbereichsleiter für Sport und Kultur.

„Wir wollen ein Konkurrenzdenken ausschließen“, sagt er.

Wenn Vereine in Horrem die Möglichkeit hätten, entweder ins ehemalige Pfarrheim zu gehen und dort zu zahlen oder das Bürgerhaus nur wenige Meter entfernt kostenlos zu nutzen, sei das „Haus für Horrem“ nicht existenzfähig.

Deshalb habe der Rat der Stadt mit der Übernahme der beiden kirchlichen Gebäude in Horrem und Delrath auch die Überarbeitung der Nutzungsbedingungen beschlossen.

Und damit seien die Mitarbeiter im Rathaus zurzeit beschäftigt. „Das wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, weil wir eine gerechte Lösung suchen und deshalb ein möglichst differenziertes Gebührensystem aufstellen wollen“, sagt Daniel.

Er rechne damit, dass ein erster Entwurf bis zu den nächsten Haushaltsberatungen vorliegen wird.

Kriterien für die Höhe der Gebühren sollen dabei nicht nur die Ausstattung und die Betriebskosten der einzelnen Bürgerhäuser sein.

Wahrscheinlich ist, dass die Mensa in Nievenheim und das Bürgerhaus in Horrem etwas teurer werden als Hackenbroich und Zons, weil sie größer sind.

Auch die Situation der Nutzer soll - wie im „Haus für Horrem“ - eine Rolle spielen. Dort hat der Trägerverein die Miete mit den einzelnen Gruppen frei verhandelt.

So zahlt ein Tambourcorps, das für seine Auftritte Geld erhält, mehr für die Probenräume als ein Kirchenchor, der keine Einnahmen hat.

Eine Rolle soll außerdem spielen, ob Vereine Dauermieter sind oder die Räume nur hin und wieder in Anspruch nehmen.

Ausweiten will die Stadt auch die Vermietung der Bürgerhäuser für gewerbliche Veranstaltungen und private Feiern. „Das machen wir bereits und das ist ein Bereich, in dem wir noch Potenzial sehen“, sagt Herbert Daniel.

Mit großen Widerständen der Vereine, die bislang keine Miete zahlen mussten, rechnet der Fachbereichsleiter nicht.

„Wenn wir unsere Gründe erklären und moderate Gebühren erheben, bin ich sicher, dass die Vereine für diesen Schritt Verständnis haben werden“, meint Daniel.

Die neue Gebührenordnung beschränke sich übrigens nur auf die genannten Bürgerhäuser. Sportstätten könnten von den Vereinen nach wie vor kostenlos genutzt werden.

Quelle: NGZ


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