Dormagen (NGZO). Der Dormagener Gerhard Woitzik (84) ist rechtmäßig gewählter Bundesvorsitzender der Zentrumspartei. Zu diesem Ergebnis kam die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf am Dienstag Mittag.
Der Landesverband Baden-Württemberg hatte gegen die Deutschen Zentrumspartei geklagt. Sie vertrat die Auffassung, dass ihr Vorsitzender Ewald Jaksch im Februar vergangenen Jahres in Fulda zum Bundesvorsitzenden gewählt worden sei. „Diese Illusion muss ich Ihnen nehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Matz in der mündlichen Verhandlung. „Es spricht alles dafür, dass Woitzik der rechtmäßige Vorsitzende ist.“ Der Kläger ist bereit dieses Einschätzung anzuerkennen.
Der Streit geht dennoch weiter: Den vom Gericht vorgeschlagenen Konsens zu den anfallenden Gerichtskosten lehnte Woitzik ab. Das Urteil des Landgerichtes gibt es am 28. Februar.
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