Grevenbroich (NGZ). Grevenbroich Ein ehemaliger Jugendfeuerwehr-Ausbilder aus Grevenbroich ist am Donnerstag vor Gericht mit einem „blauen Auge“ davon gekommen. Der 31-Jährige aus Elsen wurde vom Schöffengericht Mönchengladbach wegen des Besitzes von „kinderpornografischen Fotos“ zu 4050 Euro Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurden zwei Fälle von sexuellem Missbrauch überraschend eingestellt.
Nach monatelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach im Frühjahr Anklage gegen den Grevenbroicher erhoben. Die Vorwürfe lauteten unter anderem auf „sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“.
Der Feuerwehr soll einem Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr in seiner Wohnung an der Königstraße in Elsen in die Unterhose gegriffen haben. In einem weiteren Fall hatte der Angeklagte laut Ermittlungen einem Praktikanten aus seiner Firma ans Hinterteil gefasst. Diese beiden Fälle spielten jedoch am Donnerstag vor Gericht überraschend keine Rolle mehr.
„Im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderporno-Fotos wurden diese beiden Fälle eingestellt“, sagte der zuständige Staatsanwalt. Zudem sei überhaupt nicht klar gewesen, ob überhaupt ein Fall von sexuellem Missbrauch vorgelegen habe. „Ein Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt nur dann vor, wenn Ausbilder und Schüler in einem Dienstverhältnis zueinander stehen“, so der Ankläger: „Das war aber hier nicht so.“
Bei dem zweiten Fall in der Firma des Angeklagten habe es sich allenfalls um eine Form von „Beleidigung auf sexueller Basis“ gehandelt - auch der wurde eingestellt, die geladenen Zeugen konnten unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren.
Verurteilt wurde der Angeklagte allerdings wegen des Besitzes von zwölf Kinderporno-Fotos. Die Aufnahmen aus den sechziger und siebziger Jahren waren auf einer CD-ROM in der Wohnung des 31-Jährigen gefunden worden. „Dafür ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung angemessen. Außerdem sollte er 2000 Euro Geldbuße an eine Kinderschutzorganisation zahlen“, fand der zuständige Staatsanwalt - „ein gewisser Hang zur Kinderpornografie liegt vor“.
Die Verteidigerin des Grevenbroichers dagegen bat um Milde. „Er hat hier alles freimütig zugegeben, solche Fehler wird er nicht noch einmal wiederholen“, so die Anwältin, die befand: „Eine Geldstrafe ist ausreichend.“ Das sah Richter Michael Schönauer ähnlich: Er beließ es bei 4050 Euro Geldstrafe.
„Dieses Urteil ist ein Schuss vor den Bug“, meinte er an den Angeklagten gerichtet, „eine Freiheitsstrafe allerdings ist nicht nötig“. Der Austritt aus der vom Angeklagten „geliebten Feuerwehr“ sei ein deutliches Zeichen dafür, dass er von seiner Vergangenheit Abstand genommen habe. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach will jetzt prüfen, ob sie die Entscheidung so akzeptieren wird.
(mape)
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