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Grevenbroich: GWG verliert Gasprozess

VON WILJO PIEL - zuletzt aktualisiert: 21.04.2010 - 21:30

Grevenbroich (NGZ). Die Gas- und Wasserwerke Grevenbroich (GWG) haben am Mittwoch vor Gericht gegen einen Kunden verloren. Er hatte gegen Gaspreiserhöhungen geklagt. Bekommen viele Grevenbroicher bald ihr Geld zurück?

GWG sorgt fürs Gas in Grevenbroich. Gegen die Preiserhöhungen des Versorgers klagte ein Kunde – und gewann vor dem Landgericht.   Foto:  Archiv
GWG sorgt fürs Gas in Grevenbroich. Gegen die Preiserhöhungen des Versorgers klagte ein Kunde – und gewann vor dem Landgericht. Foto: Archiv

Winfried Süme von der Initiative "Fairer Gaspreis" jubelte: "Das ist für uns ein großer Sieg." Kurz zuvor hatte ihn eine Nachricht aus Mönchengladbach erreicht: Die Gas- und Wasserwerke Grevenbroich (GWG) haben vor dem Landgericht einen seit Jahren geführten Prozess gegen einen Kunden verloren. Der Grevenbroicher wehrte sich bereits seit 2006 gegen die nach seiner Ansicht undurchsichtige Gestaltung des Gaspreises – und er gewann in zweiter Instanz. Der Vorsitzende Richter erklärte die in den Jahren 2005 und 2006 erfolgten Preiserhöhungen gegenüber Kunden mit GWG-Sondervertrag als unwirksam.

Info

Unwirksam

Das Landgericht erklärte am Mittwoch folgende Preiserhöhungen für unwirksam:

1. Januar 2005: von 3,3 auf 3,9 Cent je Kilowattstunde.

1. November 2005: von 3,9 auf 4,4 Cent je Kilowattstunde

1. Januar 2006: von 4,4 auf 4,7 Cent je Kilowattstunde.

(Alle Preiserhöhungen zuzüglich 16 Prozent Umsatzsteuer).

Vorteile von bis zu 3000 Euro

"Die in den damaligen Verträgen der GWG verwandte Preisanpassungsklausel erlaubte dem Gasversorger zwar eine Preiserhöhung. Sie sah aber nicht gleichzeitig auch eine Preisanpassungspflicht bei geringeren Gestellungskosten vor", erklärt Berthold Holz, der Rechtsanwalt des Klägers. Dies habe das Gericht jetzt als eine unangemessene Benachteiligung des Kunden betrachtet. Die Preisanpassungsklausel sei daher als unwirksam bewertet worden.

Laut Holz betreffe diese Entscheidung nicht nur einen, sondern sämtliche Kunden mit Sondervertrag. "Dies sind in Grevenbroich und Umgebung nahezu alle Verbraucher, die Gas bei GWG bezogen", meint der Rechtsanwalt. Er geht davon aus, dass die am Mittwoch getroffene Entscheidung somit richtungsweisend für die gesamte Kundschaft sein könne. Verbraucher, die gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch erhoben oder unter Vorbehalt gezahlt hätten, könnten damit rechnen, ihr Geld wieder zu bekommen. "Eventuell freiwillig gezahlte Erhöhungsbeiträge können zurückgefordert werden", meint Holz. Die wirtschaftlichen Vorteile pro Gaskunde dürften nach seiner Einschätzung zwischen 2000 und 3000 Euro liegen. Bei Verbrauchern, die nicht widersprochen haben, sei die Rechtslage allerdings noch nicht geklärt.

Bereitet sich GWG schon auf Rückzahlungen vor? Willi Peitz, Geschäftsführer des Gas- und Wasserwerks, wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Mönchengladbacher Richterspruch äußern: "Eine Stellungnahme geben wir erst dann ab, wenn die Urteilsbegründung in unserem Hause eingetroffen ist", erklärte er.

Die will auch Winfried Süme von den Gaspreis-Kritikern noch abwarten: "Sobald sie vorliegt, wird die Interessengemeinschaft mit ihren Mitgliedern und einer Anwältin die weiteren Schritte beraten. Der Kapellener geht allerdings davon aus, "dass auf die Gas- und Wasserwerke eine Menge Rückforderungen zukommen werden".

Quelle: NGZ


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