Grevenbroich (NGZ). Weil er seine kleine Nichte missbraucht hat, muss ein 40 Jahre alter Grevenbroicher jetzt für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die erste große Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verurteilte Alexander S. (Name geändert) am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Mann hatte gestanden, sich an seiner acht Jahre alten Nichte vergangenen zu haben.
Nach Angaben des 40-jährigen Angeklagten hatte sich die Tat Mitte September vergangenen Jahres ereignet. Damals hatte Alexander S. seine Nichte unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt. "Wir sind zu einer Wiese gegangen, um dort Tiere zu füttern", räumte der Mann im Prozess ein.
Bei dieser Gelegenheit wurde das Mädchen von ihrem Onkel massiv sexuell missbraucht. "Die Tat hat sich so abgespielt, wie es in der Anklage steht", gab der Grevenbroicher zu. Der Richter verzichtete daraufhin auf eine Aussage des Opfers, dem acht Jahre alten Mädchen wurde ein Auftritt als Zeugin erspart.
Zusätzlich wurde strafmildernd gewertet, dass Alexander S. zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert war. "Darüber hinaus wurde im Prozess auch festgestellt, dass der Mann als Kind selbst Opfer eines Sexualverbrechens geworden war", so Justizsprecher Joachim Banke. Letztlich beließ es das Gericht bei zwei Jahren und drei Monaten Haft, die Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe allerdings sah der Richter nicht mehr.
Dennoch ist Alexander S. letztlich noch glimpflich davon gekommen. Möglicherweise hätte der Grevenbroicher nämlich auch mit der Verhängung von Sicherungsverwahrung rechnen müssen. "Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft", so Gerichtssprecher Banke: "Er hat dafür in Haft gesessen." Damals hatte er zwei Jungen missbraucht, es handelte sich dabei um seine beiden kleinen Neffen.
Trotzdem verzichtete das Gericht nun auf Sicherungsverwahrung. Entscheidend dafür war das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Der Experte kam zu dem Ergebnis, dass es sich trotz der Vorstrafen und der erneuten Missbrauchstat bei dem Angeklagten nicht um einen Hangtäter und damit eine "Gefahr für die Allgemeinheit" handelt. Dieser Meinung schloss sich das Gericht an.
Sollte Alexander S. allerdings noch einmal eine ähnliche Tat begehen, müsste er damit rechnen, für unbestimmte Zeit weggesperrt zu werden.
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