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Grevenbroich: Mordversuch an der Theke

VON WILJO PIEL - zuletzt aktualisiert: 29.01.2007 - 21:30

Grevenbroich (NGZ). Gustorf Freitag Abend in einer Gustorfer Gaststätte: Gut 30 Gäste sind im Lokal, einige zechen fröhlich an der Theke, andere zielen mit Dart-Pfeilen auf eine elektronische Scheibe - es sind größtenteils Stammgäste, gut gelaunt und in Wochenend-Stimmung. Gegen 22.45 Uhr betritt ein 49-jähriger Gustorfer das Lokal.

Am Griff abgebrochen: Hartmut Batz von der Polizei-Pressestelle hält die Tatwaffe in seinen Händen. Mit dem Fleischermesser hatte ein 49 Jahre alter Gustorfer versucht, seine ehemalige Lebensgefährtin (30) niederzustechen.  Foto: NGZ
Am Griff abgebrochen: Hartmut Batz von der Polizei-Pressestelle hält die Tatwaffe in seinen Händen. Mit dem Fleischermesser hatte ein 49 Jahre alter Gustorfer versucht, seine ehemalige Lebensgefährtin (30) niederzustechen. Foto: NGZ

Der Mann hält ein großes Fleischermesser in der Hand, nähert sich mit schnellen Schritten einer Frau (30), sticht einmal mit voller Wucht auf sie ein. Die Spitze dringt durch die Kleidung des Opfers, doch dann bricht die etwa zwölf Zentimeter lange, tödliche Klinge am Griff ab - die Frau wird nur leicht verletzt. Perplex lässt der Gustorfer den Knauf des Messers fallen, hastet in Richtung Eingangstür und versucht die Flucht. Doch er hat die Rechnung ohne die Gäste gemacht. Sie überwältigen den Täter und halten ihn so lange fest, bis die Kriminalpolizei kommt.

Der Grund des Messerangriffs: „Eine Beziehungstat“, erklärte am Montag die Mönchengladbacher Staatsanwältin Carola Guddat gegenüber der NGZ. Der 49-Jährige und die 19 Jahre jüngere Frau waren anderthalb Jahre lang ein Paar, hatten sich aber schon vor geraumer Zeit getrennt. Offenbar versuchte der Gustorfer aber immer wieder, mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Kontakt zu treten, um an die alte Beziehung wieder anzuknüpfen. „Zuletzt ging das nicht ohne verbale Auseinandersetzungen ab. Der Mann sprach Drohungen aus, teilweise in Briefen und in SMS-Mitteilungen, die er an die 30-Jährige schickte“, so Guddat. Das Opfer ist Mutter von zwei Kindern aus einer früheren Beziehung.

Info
Strafmaß

Für einen versuchten Mord kann ein Richter ein Strafmaß von drei bis fünfzehn
Jahren verhängen. Maßgeblich für die strafrechtliche Würdigung ist die Intensität
der kriminellen Absicht, aber auch die Folgen für das Opfer können eine wichtige
Rolle spielen.

Der 49-Jährige war am Freitag schon einige Stunden vor der Tat in der Gaststätte. „Er kam etwa zwei bis drei Stunden vorher, nahm sich kurz darauf aber ein Taxi und war dann erst einmal weg“, erinnert sich Peter S. (Name der Redaktion bekannt), einer der Stammgäste, der hin und wieder auch im Lokal kellnert. Gegen 22.30 Uhr sei der Mann dann zurückgekommen: „Er stellte sich an die Theke und verlangte etwas zu trinken. Da er aber sichtlich alkoholisiert war, haben wir ihm geraten, nach Hause zu gehen - er hatte nun wirklich genug intus.“

Der Gustorfer verließ die Kneipe, kehrte aber nach etwa zehn Minuten wieder zurück: „Plötzlich ist er mit einem Messer hereingestürmt und hat auf die Frau eingestochen - das ging alles wahnsinnig schnell“, erinnert sich der Zeuge: „Erst als wir den Griff des Messers auf der Erde liegen sahen, kapierten wir, was überhaupt los war.“ Während die Frau hilflos am Boden lag - sie war während des Überfalls zu Fall gekommen - rannte S. mit zwei Gästen hinter dem Flüchtenden her: „Der kam nicht weit. Wir haben ihn eingeholt und festgehalten, bis die Polizei kam.“

Das Opfer wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, konnte die Klinik aber nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen. Der Messerstecher wurde am Samstag dem Haftrichter vorgeführt, der ihn wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft schickte.

Quelle: NGZ


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