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Grevenbroich: Öl Schäfer stoppt das Eichamt

VON MARC PESCH - zuletzt aktualisiert: 18.03.2008 - 11:32

Grevenbroich (NGZ). Grevenbroich Der Grevenbroicher Ölgroßhändler Schäfer hat vor Gericht einen Erfolg gegen das Eichamt Düsseldorf erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln erließ jetzt eine einstweilige Verfügung, wonach das Eichamt nicht länger in einer Pressemitteilung behaupten darf, Schäfer habe an fünf seiner Tankwagen „getarnte Reibachleitungen“ montiert. Nach Meinung der Richter haben die Ermittler für derartige Behauptungen bislang keine ausreichenden Beweise vorlegen können. Um den Ölhändler zu schützen, wurde nun von Seiten des Gerichts entschieden, dass das Eichamt seine Pressemitteilung zurückziehen muss.

Der Grevenbroicher Unternehmer hatte sich gegen die Behauptungen in der Presseerklärung vom 24. Januar gewehrt. Darin hieß es unter anderem, es habe sich der Verdacht gegen Öl Schäfer bestätigt, wonach bei „fünf Tankwagen als Druckluftleitung getarnte Reibachleitungen montiert waren“. Vereinfacht gesagt behauptete die Behörde, die Tankwagen seien manipuliert gewesen, Kunden hätten betrogen werden können. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Amt daraufhin aufgefordert, diese Behauptung durch Untersuchungsberichte oder Ermittlungsergebnisse zu untermauern. Das Ergebnis: Bis heute wurden vom Eichamt keine ausreichenden Beweise vorgelegt, die die Aussagen aus der Mitteilung stützen konnten. Die Behörde habe lediglich einen Bericht vorgelegt, in dem der Zustand der sechs untersuchten Tankwagen beschrieben werde. „Dieser ist aber nicht geeignet, die Richtigkeit der Presseerklärung zu belegen“, heißt es auszugsweise im Urteil der Kölner Richter.

„Für uns ist das ein Erfolg“, erklärte Schäfer-Anwalt Peter Wingerath, „die Pressemitteilung darf so nicht weiter veröffentlicht werden.“ Laut Gericht habe das Eichamt durch die Vorlage der bisherigen Unterlagen angebliche Betrugsabsichten der Firma Schäfer jedenfalls nicht belegen können. Die Presseerklärung dürfe in ihrer bisherigen Form nicht weiter veröffentlicht werden, weil dem Unternehmen bereits ein erheblicher Schaden entstanden sei. So habe die Sparkasse Neuss die Vergabe weiterer Kredite von zusätzlichen Sicherheiten abhängig gemacht, außerdem sei die Firma in ihrem Ansehen geschädigt worden.

Bislang scheint das Eichamt die Anordnung des Gerichts allerdings nicht zu kümmern. Bis zum Abend jedenfalls konnte die Presseerklärung vom 24.Januar nach wie vor auf der Homepage der Behörde nachgelesen werden. Für eine Stellungnahme war gestern im Eichamt niemand erreichbar. „Die Herren sind in einer Besprechung“, ließ der zuständige Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, Fritz Steinkämper, verlauten. Die Behörde kann sich gegen die einstweilige Verfügung nun im so genannten „Hauptsacheverfahren“ wehren. Um einen anderen Ausgang des Verfahrens zu erreichen, müsste das Amt hier schon stichhaltige Beweise vorlegen. Ob es diese Beweise nicht gibt oder ob das Amt einfach nicht alle „Karten“ auf den Tisch legen wollte, ist offen.

Quelle: NGZ


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