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Grevenbroich: Parken nur mit Sonderausweis

zuletzt aktualisiert: 01.12.2006 - 23:15

Grevenbroich (NGZ). Grevenbroich (cs) Per Fernsteuerung lässt der behinderte Mann das unrechtmäßig auf dem Behindertenparkplatz abgestellte Auto in der Versenkung verschwinden. „So eine Fernbedienung hätte ich manchmal auch gern“, erklärt Charlotte Häke, Behindertenbeauftragte bei der Stadt, zur neuen Aktions-Postkarte der Landesbehindertenbeauftragten Angelika Gemkow.

Den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ Sonntag nutzt die Stadt, um auf Belange und Probleme von Behinderten beim Parken aufmerksam zu machen und um mehr Sensibilität der Nichtbehinderten zu werben. „Wir wollen die Barrieren in den Köpfen überwinden“, erklärt Heike Steinhäuser, Leiterin des Fachbereichs Soziales.

Manche Autofahrer scheinen keine Hemmungen zu haben, stellen trotz deutlicher Auszeichnung ihren Wagen unerlaubt auf Behindertenparkplätzen ab. „Immer wieder beklagen Behinderte, dass sie aus diesem Grund beispielsweise am Krankenhaus keinen Parkplatz finden. Dabei sind sie etwa als Rollstuhlfahrer dringend darauf angewiesen“, berichtet Charlotte Häke, die auch selbst solche Erfahrungen macht.

Aber auch manche Behinderte würden die Vorschriften nicht genau kennen. Nur das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis - für Menschen, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen können, etwa doppelt oberschenkelamputiert sind - berechtigt, mit dem Sonderparkausweis diese Stellplätze zu nutzen.

Das Merkzeichen „G“ für gehbehindert allein reicht nicht. Vor Zuweisung des „aG“-Kennzeichens (außergewöhnlich gehbehindert) prüft das Versorgungsamt in Düsseldorf laut Charlotte Häke sehr genau die Voraussetzungen.

Der EU-weit eingeführte Parkausweis für Behinderte müsse sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Familienangehörige allein dürften die Ausweise nicht benutzen oder gar kopieren. „Das ist Urkundenfälschung“, betont Häke. Überhaupt sei unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kein Kavaliersdelikt.

„Der Falschparker kann ohne Wartezeit abgeschleppt werden, außerdem ist ein Verwarngeld von 35 Euro fällig.“ - „In Städten wie Düsseldorf wird rigoros abgeschleppt“, weiß Stadtsprecher Norbert Häke.

Die Behindertenbeauftragte hat in acht Monaten Amtszeit bereits einiges erreicht. Gegenüber dem Alten Rathaus wurden drei neue Autostellplätze für Behinderte geschaffen, zwei davon sind gebührenpflichtig. „Es geht ja darum, einen Nachteil für Behinderte auszugleichen, nicht um einen Kostenvorteil für Behinderte“, begründet Charlotte Häke. An der Kirche St. Peter und Paul musste die Zahl der Stellplätze um einen auf zwei reduziert werden: „Die Fläche war für Rollstuhlfahrer zu eng.“

Gern würde sie die Zahl dieser Stellplätze in der City verdoppeln. Insgesamt gibt es 28 solche Autostellplätze im öffentlichen Raum in Grevenbroich. Die Behindertenbeauftragte geht den „Weg der kleinen Schritte“, will sich auch an andere Behörden und Einrichtungen wenden. Die Polizei an der Lindenstraße hat vor kurzem auf dem Innenhof einen Stellplatz für behinderte Mitarbeiter und Besucher geschaffen.

 „Auch für Geschäfte ist es interessant, auf ihren Parkflächen mehr Stellplätze für Behinderte auszuweisen. Diese bilden schließlich eine große Kundengruppe“, betont Norbert Häke. Jeder achte Grevenbroicher - 8350 - war Ende 2005 behindert, der Anteil liegt rund 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Außergewöhnlich gehbehindert sind 550 Grevenbroicher.

Charlotte Häke will 2007 dem Thema Parkplätze besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie plant unter anderem einen Informationsflyer und einen Runden Tisch zusammen mit mehreren Fachbereichen der Verwaltung, Polizei und anderen Organisationen, um die Parkplatzsituation für Behinderte zu verbessern.

Quelle: NGZ


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