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Grevenbroich: Spielplätze für Bello und Co.

VON HENDRIKE SPAAR - zuletzt aktualisiert: 12.02.2009 - 09:54

Grevenbroich (NGZ). Die Stadt kassiert pro Jahr über 370 000 Euro Hundesteuer - eine Gegenleistung wird Herrchen nicht geboten. Das meint die UWG, sie fordert nun Spielwiesen für Vierbeiner auf brachliegenden Flächen der Kommune.

 Foto: NGZ
Foto: NGZ

Grevenbroich Hunde haben’s nicht leicht in Grevenbroich. Für sie gilt eine generelle Anleinpflicht. Daher fordert UWG-Ratsfrau Dr. Martina Flick nun die Stadt auf, spezielle Hundespielwiesen auf brachliegenden Flächen auszuweisen, auf denen sich die Vierbeiner austoben und Kontakt zu ihren Artgenossen aufnehmen können. Ganz uneigennützig ist der Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft wohl nicht. „Viele unserer Mitglieder haben selbst einen oder mehrere Hunde“, erklärt Flick: „Ich gehe mit diesem Antrag schon länger schwanger - und bei der wieder aufgeflammten Diskussion über nicht angeleinte Hunde war der richtige Zeitpunkt einfach gekommen.“

Die Argumentation der Unabhängigen ist dabei genauso einfach wie plausibel: „Die Stadt nimmt pro Jahr über 370 000 Euro Hundesteuer ein, eine Gegenleistung wird Herrchen und Frauchen aber nicht geboten“, so Flick weiter. Dabei ist die rechtliche Lage klar: Denn laut der Landeshundeverordnung muss die Stadt bei Leinenzwang spezielle Hundeauslaufflächen ausweisen. Für Grevenbroich trifft das allerdings nicht zu, wie Pressesprecher Norbert Häke auf Anfrage der NGZ betont: „Hier gilt zwar eine generelle Anleinpflicht, ausgenommen sind aber Waldgebiete und Felder - deshalb müssen keine Extra-Flächen ausgewiesen werden.“

Ob das allerdings im Sinne von Joggern, Walkern, Spaziergängen und Radfahrern - die wohl zur „Lieblingsbeute“ freilaufender Bellos gehören - und der 3800 in Grevenbroich registrierten Hunde ist, bleibt fraglich. Die aus Rommerskirchen stammende Hundetrainerin Anja Haufs kann den Antrag der UWG indes nur unterstützen: „Diese Spielplätze wären ein ganz tolle Sache.“

Alles weitere lesen Sie in der Donnerstagausgabe der NGZ.

Quelle: NGZ


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