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Grevenbroich: Stromausfall: Händler will Geld zurück

VON WILJO PIEL - zuletzt aktualisiert: 12.04.2010 - 21:30

Grevenbroich (NGZ). Der Grevenbroicher Geschäftsmann Boris Schnitzler ist sauer. Wie seine Nachbarn war der 34-Jährige im März einen Tag lang ohne Strom. Jetzt möchte er, dass sich das Gas- und Wasserwerk (GWG) für diesen Ausfall erkenntlich zeigt – mit einem Geldbetrag oder zumindest mit einer Entschuldigung. Doch die Energieversorger von der Nordstraße reagieren nicht.

Am 22. März blieb in mehreren Häusern entlang der Bahnstraße der Morgen-Kaffee kalt. Grund war eine Störung in der 400-Volt-Niederspannungsleitung. Ein großer Teil der betroffenen Häuser konnte zwar innerhalb einer Stunde wieder ans Netz gebracht werden – in einigen blieb es jedoch bis in die Abendstunden hinein dunkel.

Unter anderem bei Boris Schnitzler, der mit Handys handelt. "Für uns war das ein verlorener Tag", schildert der 34-Jährige: "Weil wir kein Licht einschalten konnten, dachten viele Kunden, dass unser Laden geschlossen hätte. Es war nichts los, wir haben an dem Tag kaum etwas verdient." Ähnlich sei es seinem Nachbarn Elefterios Papadoupolos ergangen, der einen Imbiss-Betrieb hat: "Ohne Strom hat der seine Pommes-Bude erst gar nicht aufgemacht." Da seinem Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden sei, versucht Schnitzler nun, einen Ersatz beim Gas- und Wasserwerk herauszuschlagen. "Es wäre gut, wenn uns das Unternehmen mit einem Monatsabschlag von 368 Euro entgegen käme", meint er. Diesen Vorschlag hat er den Grevenbroicher Versorgern auch bereits mehrfach gemailt – aber: "Da rührt sich nichts. Es gibt nicht einmal eine Entschuldigung oder eine Erklärung, warum man uns nicht finanziell entgegen kommt. Das ist wenig kundenfreundlich", so Schnitzler.

Wo bleibt der Service? Willi Peitz, Geschäftsführer des GWG, winkt ab: "Da es keinen Verursacher gegeben hat, ist der Stromausfall im März als höhere Gewalt zu bewerten. In diesem Fall können wir leider nicht auf Regressforderungen eingehen." Der Chef des Werks sagt zu, dies den Geschäftsleuten nun so schnell wie möglich auch schriftlich zukommen zu lassen.

Quelle: NGZ


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