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Grevenbroich: Vier Jahre Haft für Verena P.

zuletzt aktualisiert: 31.10.2006 - 13:00

Grevenbroich (NGZ). Grevenbroich (mape) Es war der wohl spektakulärste Prozess in Grevenbroich in den vergangenen Jahren: Am Kölner Landgericht ist die 22-jährige Verena P. am Montag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte im Prozess gestanden, in einem Kölner Innenstadt-Café Anfang Dezember 2005 ein Baby zur Welt gebracht und es anschließend in einen Mülleimer gestopft zu haben. Dort war das Kind erstickt.

Mit gesenktem Kopf verließ Verena P. (22) am Montag das Gerichtsgebäude. Die Grevenbroicherin wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Foto: NGZ
Mit gesenktem Kopf verließ Verena P. (22) am Montag das Gerichtsgebäude. Die Grevenbroicherin wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Foto: NGZ

Zur Urteilsverkündung war Verena P. in Begleitung ihrer kompletten Familie erschienen. Mit gesenktem Kopf vernahm die gelernte Kinderpflegerin die Entscheidung von Richter Heinz Hemmers. Trotz 19 Verhandlungstagen konnte auch er am Montag keine Erklärung dafür liefern, warum der kleine Dominik sterben musste. „Es war ein absolut außergewöhnlicher Fall“, erklärte Hemmers, „die Angeklagte war zum einen unfähig, sich den Menschen in ihrem persönlichen Umfeld anzuvertrauen. Auf der anderen Seite hat ihr Umfeld ihre Notsituation auch nicht erkannt.“

Am Tattag hatte sich Verena P. zusammen mit anderen Frauen des Tambourkorps Ramrath-Villau mit der Bahn auf den Weg Richtung Köln gemacht. Die Gruppe wollte dort einen Weihnachtsmarktbummel unternehmen. Mit „Magenschmerzen“ entfernte sich Verena P. in einem Café zur Toilette. Dort kam es anschließend zur Geburt.

„Sie hat das Kind entsorgt und seinen Tod billigend in Kauf genommen“, erklärte Heinz Hemmers, „sie wollte nicht, dass das Kind gefunden wird.“ Dabei, so der Richter weiter, hätte es soweit gar nicht kommen müssen. Die Geburt sei mitten in der Kölner Innenstadt geschehen, Hilfe sei in direkter Nähe gewesen. Und trotzdem hätte sich Verena P. dazu entschlossen, das Baby „verschwinden“ zu lassen.

Kritik in diesem Zusammenhang äußerte der Richter auch an ihren vielen Begleiterinnen. „Die Angeklagte war isoliert in der Gruppe, sie war eine Außenseiterin“, betonte Hemmers. „Niemand hat ihr geholfen“, meinte auch Verteidiger Andreas Kerkhof: „Man hat sie im Stich gelassen.“

Auch ihre schwierige persönliche Situation habe zu der Tat geführt. Sie hatte zum Tatzeitpunkt bereits zwei Kinder, das Jugendamt war auch schon vorstellig geworden. Sie fürchtete, ihre Kinder im Falle eines weiteren Babys zu verlieren.

Mit ihrer Tat muss Verena P. jetzt alleine fertig werden. Eine Aufgabe, die schwer genug erscheint. Für das Gericht ein Grund mehr, um es bei einem verhältnismäßig milden Urteil zu belassen. „Jede Strafe endet einmal, aber der Schatten des 3. Dezember wird ein Leben lang auf ihnen liegen“, meinte der Richter.

Anwalt Andreas Kerkhof rechnet damit, dass sich die 22-Jährige in psychologische Behandlung begeben muss, um die Tat verarbeiten zu können. Strafmildernd wurde auch das Geständnis berücksichtigt. „Wir nehmen der Angeklagten ab, dass sie jede Nacht um ihr Kind weint.“

Ihre beiden verbliebenen Kinder sind derzeit bei ihrer Tante untergebracht. Hier werden sie auch vorerst bleiben. Ob sie nach der Haftentlassung zur Mutter zurückkehren, ist noch offen. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt wird Verena P. den Rest ihrer Strafe absitzen müssen.

Allerdings wird das wohl im „offenen Vollzug“ geschehen. „Das bedeutet, dass sie die Nächte im Gefängnis verbringen muss“, so ihr Anwalt Hans-Georg Kroll. Er und wohl auch die Familie wissen, dass das Urteil für die 22-jährige Grevenbroicherin so etwas wie eine zweite Chance ist.

Quelle: NGZ


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