Grevenbroich (NGZ). Grevenbroich Der am vergangenen Sonntag erfolgte Fahrplanwechsel bringt Einschränkungen für Bahnkunden aus dem Grevenbroicher Stadtgebiet mit sich: Wer samstags oder sonntags einen Altstadt-Besuch plant oder in ein Düsseldorfer Kino möchte, muss sich aufs Umsteigen und damit auf längere Fahrtzeiten einstellen. Denn in Neuss ist Endstation, die Direktverbindung in die Landeshauptstadt wurde für das Wochenende gestrichen.
„Aus Kostengründen“, wie Sabine Tkatzik, Sprecherin des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), erklärt. Ausgelöst durch „die massiven Kürzungen der Bundesregionalisierungsmittel“ habe der VRR zum aktuellen Fahrplanwechsel rund 422 500 Zugkilometer auf seinen acht Linien kappen müssen. Hiervon sei auch die Route der Regionalbahn 38 betroffen: „Durch den Verzicht auf den Abschnitt Neuss-Düsseldorf erreichen wir ein Einsparvolumen von 34 000 Kilometern.“
Warum die Direkt-Verbindung an den Wochenenden dem Rotstift der VRR-Nahverkehrsplaner zum Opfer fiel, kann Tkatzik jedoch „nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen“: Möglicherweise sei sie nicht sonderlich stark frequentiert gewesen, vermutet die Sprecherin des Verkehrsverbundes.
„Bedauerlich“, meint Hubert Rütten, Vorsitzender des CDU-Ortsverbands Gustorf und leidenschaftlicher Bahn-Kritiker, zu den gestrichenen Wochenend-Verbindungen: „Es trifft ja nicht nur Grevenbroicher, die einen Ausflug nach Düsseldorf unternehmen wollen, sondern auch die, die dort beispielsweise im Einzelhandel tätig sind. Sie müssen künftig an den Samstagen längere Fahrzeiten in Kauf nehmen, um ihre Arbeitsplätze zu erreichen. Denn die S-Bahn von Neuss nach Düsseldorf ist nicht nur langsamer als die Regiobahn, sie stoppt auch häufiger an den Haltestellen“, kritisiert Rütten.
Behinderte, die etwa auf einen Rollstuhl angewiesen sind, hätten zudem keine Möglichkeit, von Neuss aus weiterzukommen: „An Gleis 3 gibt es keinen Aufzug. Da ist für sie Endstation.“
Was übrigens scharf von der Grevenbroicher Behindertenbeauftragten Charlotte Häke kritisiert wird: „Dieses Verfahren irritiert mich. Denn im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes ist eines unter dem Punkt ,Barrierefreiheit’ verankert worden: Die so genannten gestalteten Lebensbereiche - und dazu zählt auch der Personennahverkehr - müssen für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein.“
Darüber hinaus bemängelt Häke, dass der VRR keine offizielle Mitteilung über die 51 gestrichenen Wochenend-Verbindung an die Behindertenbeauftragten im Rhein-Kreis weitergegeben hätten: „So hätten wir wenigstens informieren können.“
Hat der VRR ohne die Behinderten geplant? Sabine Tkatzik weist hier die Zuständigkeit zurück: „Wir sind nur der Zweckverband, der wegen des finanziellen Drucks seine Zugkilometer ausdünnen musste. Für die Ausstattung an den Bahnhöfen ist die Deutsche Bahn AG verantwortlich.“ Doch dort wird der Schwarze Peter zurückgeschoben: „Wir haben diese Maßnahme nicht verursacht, da ist der VRR der richtige Ansprechpartner“, meint Sprecher Udo Kampschulte.
Gleichwohl gibt er zu, dass es mit der Behindertenfreundlichkeit der Bahnhöfe noch stellenweise hapert: „Wir sind aber darum bemüht, mehr Mobilitätsbehindertengerechtigkeit zu schaffen.“ Was jedoch schwierig sei: „Gerade die Behindertenaufzüge werden oft Ziel von Vandalen. Wir stecken regelmäßig tausende Euro in Reparaturen.“
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