Jüchen (NGZ). Der Betriebsausschuss der Gemeinde hat sich gestern mit der vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung für Kanalanschlüsse beschäftigt: Bürger könnten rund 170 Euro sparen, wenn der Abwasserbetrieb in Eigenregie prüft.
Dichtheitsprüfung
Was Das im März verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz des Landes fordert von allen Hauseigentümern, ihre privaten Abwasserleitungen zum öffentlichen Kanalnetz bis Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Prüfung muss von einer Fachfirma vorgenommen werden.
Info www.lanuv.nrw.de
Hauseigentümer in Jüchen müssen bis 2015 überprüfen lassen, ob die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück dicht und in ordnung sind. Das schreibt das Landeswassergesetz vor. Normalerweise wird die Dichtheit der Rohre von zugelassenen Fachfirmen geprüft. Billiger könnte es für Hauseigentümer in Jüchen jedoch werden, wenn der Abwasserbetrieb der Gemeinde Jüchen die Prüfung der Rohre übernimmt.
Mit diesem Vorschlag der Verwaltung hat sich der Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes der Gemeinde Jüchen gestern Abend beschäftigt. Im Gemeindegebiet gibt es 7300 Anschlüsse. Bei einem durchschnittlichen Prüfpreis von 500 Euro müssen die Bürger insgesamt 3,65 Millionen Euro zahlen, wenn der Prüfauftrag an eine Fachfirma vergeben wird. Würde der Abwasserbetrieb der Gemeinde Jüchen die vorgeschriebene Prüfung selbst übernehmen, fielen laut einer ersten Berechnung des Abwasserbetriebes nur 332,77 Euro je Prüfung an. Das würde bei 7300 Hausanschlüssen 2 429 200 Euro kosten.
Die 332 Euro könnten Hauseigentümer über viele Jahre abzahlen. "Die Kosten für die Dichtheitsprüfung werden über einen Zeitraum von 20 Jahren über die Entwässerungsgebühren gezahlt. Die Schmutzwassergebühr würde um fünf Cent pro Kubikmeter erhöht", erläutert Oswald Duda, Leiter des Abwasserbetriebes der Gemeinde Jüchen. Allerdings muss noch geprüft werden, ob das Handwerk die Gemeinde verklagen kann, weil ihm dadurch Aufträge entgehen. "Wir sind derzeit mit der Bezirksregierung, dem Kreis und der Industrie- und Handelskammer im Gespräch, um ein umfassendes Bild zu erhalten", sagte Duda der NGZ. Im süddeutschen Raum würde die Dichtheitsprüfung häufiger von den Kommunen durchgeführt. Hierzulande könnten die Gerichte jedoch zu einem anderen Urteil gelangen, weil die Dichtheitsprüfung im Wassergesetz des Landes NRW verankert sei. Die Prüfung werde der Abwasserbetrieb wie gesetzlich vorgeschrieben durchführen: "Wir begutachten den Kanal mit einer Kamera", sagt Duda. Das Ergebnis werde anschließend dem Hauseigentümer mitgeteilt. Der müsse dann eine Firma seiner Wahl mit der Reparatur beauftragen.
FWG-Chef Gerolf Hommel gab zu bedenken, dass kein Bürger dazu verpflichtet werden könne, die Prüfung durch den Abwasserbetrieb vornehmen zu lassen. "Je weniger mitmachen, desto höher wird die Entwässerungsgebühr." Bis zum nächsten Betriebsausschuss im November sollen alle Fragen geklärt sein. Am 9. Dezember könnte der Rat dann beschließen, ob die Idee umgesetzt werden soll.
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