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Jüchen: Wegen versuchten Mordes vor Gericht

VON MARC PESCH - zuletzt aktualisiert: 02.09.2010

Jüchen (NGZ). Ein brutales Gewaltverbrechen beschäftigt in Kürze das Landgericht Mönchengladbach: Ein erst 18-jähriger Jüchener muss sich ab dem 29. September um 9.15 Uhr wegen versuchten Mordes, versuchter sexueller Nötigung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der nach Polizei-Angaben Wohnungslose soll Anfang April in Hochneukirch eine junge Frau überfallen, in ein Waldstück geschleift und gewürgt haben. Nur dank eines Zeugen konnte die 23-Jährige gerettet werden – jetzt drohen dem Täter bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.

Der spektakuläre Fall war im Pressebericht der Polizei vom 8. April 2010 nur kurz erwähnt worden. Inzwischen aber ist für die Ermittler klar, dass der Überfall eine größere Dimension besitzt: Der Jüchener wollte sein Opfer aus Mönchengladbach offenbar ermorden. Er hatte unmittelbar vor der Tat zusammen mit der jungen Frau im Zug vorn gesessen. "Täter und Opfer kamen gegen 23 Uhr am Bahnhof in Jüchen-Hochneukirch an, die Frau wollte zu ihrem Auto", heißt es in den Ermittlungsakten. Als die Frau ihren 200 Meter entfernt geparkten Wagen erreichte und die Tür öffnen wollte, soll der Jugendliche sie aus dem Auto und in ein nahe gelegenes Waldstück geschleift haben, heißt es im Polizeibericht.

Hier wiederum soll der 18-Jährige versucht haben, die junge Frau zu vergewaltigen. Das Opfer schrie laut um Hilfe und wurde angeblich immer wieder geschlagen und gewürgt. "Er drohte ihr, sie umzubringen, wenn sie nicht aufhören würde zu schreien", so die Staatsanwaltschaft. Bevor die Tat vollends eskalierte, hörte ein Zeuge die verzweifelten Rufe der Frau. Er eilte ihr zu Hilfe und der Angreifer konnte zunächst flüchten. Die Polizei startete sofort eine Fahndung: Kurze Zeit später konnte er von den Beamten festgenommen werden. Das Opfer erlitt einen Schock sowie eine Vielzahl von Prellungen und Hautabschürfungen. Nicht der einzige Vorwurf, für den sich der junge Mann in wenigen Wochen verantworten muss; ihm wird eine weitere Gewalttat in dem Prozess vorgeworfen: Der 18-Jährige soll einer Bekannten eine Glasflasche an den Kopf geworfen und sie außerdem mit einem Stuhl, Tritten und Schlägen attackiert haben. In diesem Fall erlitt das Opfer Prellungen und Platzwunden.

Die Jugendkammer am Landgericht Mönchengladbach hat für das Verfahren um den Mordversuch in der Nähe des Hochneukircher Bahnhofs drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll frühestens am 22. Oktober verkündet werden. Kevin B. sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Die Verhandlung ist öffentlich.

Quelle: NGZ


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