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Kaarst: Ärger um Friedhofsgebühren

VON PETER BÖTTNER - zuletzt aktualisiert: 25.10.2007 - 21:30

Kaarst (NGZ). Kaarst Die Friedhofsgebühren der Stadt Kaarst sorgen weiter für politischen Zündstoff. Nachdem bereits im vergangenen Jahr mit den Stimmen der CDU-Mehrheit die neue Gebührensatzung beschlossen wurde, erhebt die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) nun erneut schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung.

Verteuerungen bis zu 1000 Prozent bei den Friedhofsgebühren - die UWG behauptet, dass die Stadt 181 Gebührenbescheide verschickt hat, die zu hoch angesetzt seien. Die Stadtverwaltung bestreitet das. Foto: L. Berns
Verteuerungen bis zu 1000 Prozent bei den Friedhofsgebühren - die UWG behauptet, dass die Stadt 181 Gebührenbescheide verschickt hat, die zu hoch angesetzt seien. Die Stadtverwaltung bestreitet das. Foto: L. Berns

Finanzexperte Helmut Reppenhagen, den die UWG als sachkundigen Bürger eingeschaltet hat, kommt nach einer eingehenden Prüfung des Zahlenwerkes zu einem deutlichen Urteil: „Die Verwaltung hat das Rad neu erfunden. Doch mit den aktuellen Gebühren werden sowohl das Äquivalenzprinzip als auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Um es kurz zu machen: Diese Gebührenverordnung ist nicht hinnehmbar.“ Im Kern sind es zwei verschiedene Vorwürfe, die Reppenhagen und die UWG der Stadtverwaltung machen. Zum einen seien die neuen Gebühren viel zu hoch gegriffen, in Einzelfällen ist von Verteuerungen um 1000 Prozent die Rede. Zum anderen habe die Stadt ohne Ratsbeschluss über mehr als zwei Jahre Gebühren erhoben.

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Die Unterdeckung 

Die UWG sieht in der Folge der gestiegenen Gebühren noch ein weiteres Problem. Denn die Stadt ist verpflichtet, sich mit 20 Prozent am Friedhof zu beteiligen, geht also bewusst eine Unterdeckung ein. Da laut UWG die Einnahmen aber die Kosten übersteigen werden, sei dieser Grundsatz gefährdet. Die künftigen Gebühren müssten also sinken und die bereits gezahlten Rechnungen nachträglich angepasst werden.

Konkret geht es um den Zeitraum zwischen August 2004 und Dezember 2006. Zunächst hatte die Stadtverwaltung auf das veränderte Grabrecht reagiert, fünf neue Begräbnisformen (unter anderem Wiesenreihengrab, teilanonymes Reihengrab, Urnenreihengrab) beschloss der Rat im Sommer 2004. Ein neuer und angepasster Gebührentarif wurde jedoch zurückgestellt, erst im Juni 2006 legte die Verwaltung den Mandatsträgern eine Neufassung zum Beschluss vor.

 In der Zwischenzeit standen die neuen Grabformen aber bereits in der Angebotsliste der Friedhofsverwaltung, „wir wollten der Nachfrage aus der Bevölkerung unkompliziert begegnen“, erklärt Manfred Meuter, technischer Dezernent der Stadt. 181 Gebührenbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 55 000 Euro erließ die Verwaltung, alle wurden anstandslos bezahlt. Daraus leitet Meuter die Rechtmäßigkeit der Rechnungen ab, „sie sind ja bezahlt worden, also nicht weiter zu beanstanden“.

Falsch, sagt die UWG. Sie fordert eine Rückzahlung sämtlicher Einnahmen aus den - nicht durch den Rat legitimierten - Grabgebühren, hat zudem die Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss mit der Prüfung des Falls beauftragt. Der zweite Vorwurf betrifft die Höhe der vom Rat am 7. Dezember 2006 beschlossenen, neuen Gebührenordnung.

Hatte die Verwaltung noch im Januar 2004 eine pauschale Erhöhung des Friedhofsgebührentarifs um sechs Prozent vorgeschlagen, „sind wir letztlich von einer ganz anderen Kalkulationsgrundlage ausgegangen“, wie Meuter sagt. Die gestiegene Nachfrage nach Urnengräbern habe ein Umdenken erfordert. So kostet ein Urnenreihengrab 665 Euro (vorher 69 Euro), was einem Quadratmeterpreis von 1039 Euro entspricht. Zum Vergleich: Ein normales Wahlgrab kostet nur 393 Euro pro Quadratmeter.

Quelle: NGZ


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