Prozess um Himmelsscheibe von Nebra abgeschlossen (NGZ). Von Christoph Pütz
Der Prozess um die Himmelsscheibe von Nebra ist am Freitag in Naumburg mit zwei Bewährungsstrafen abgeschlossen worden. Die Kaarsterin Hildegard Burri-Bayer erhielt ein Jahr, der Jüchener Reinhold Stieber ein halbes Jahr auf Bewährung. Damit sind beide Verurteilten vorbestraft. Die beiden Verteidiger hatten in ihren Plädoyers dagegen Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Doch der Richter folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Prozess um die Himmelsscheibe von Nebra ging am Freitag zu Ende. Hildegard Burri-Bayer erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe, die für zweieinhalb Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. NGZ-Foto: L. Berns --> Der Prozess um die Himmelsscheibe von Nebra ging am Freitag zu Ende. Hildegard Burri-Bayer erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe, die für zweieinhalb Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. NGZ-Foto: L. Berns
Im Fall Burri-Bayer hat Anwalt Gunnar Zillmer Freitag schon Berufung angekündigt. Richter Dirk Stötter folgte Freitag mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Stötter sah es als erwiesen an, dass sich Burri-Bayer und Stieber am Verkauf der "Himmelsscheibe von Nebra" bereichern wollten und dass es ihnen nicht darum gegangen sei, dieses historische Ausnahme-Relikt für Deutschland zu retten. Als Beleg führte der Richter an, dass die Scheibe für mehr als den doppelten Einkaufsbetrag verkauft werden sollte.
Die Hintergrundgeschichte: Stieber hatte die Bronzescheibe für 230.000 Mark bei einem Zwischenhändler erworben, der selbst nur 31.000 Mark dafür gezahlt hatte. Stieber und Burri-Bayer wollten die 3.600 Jahre alte Scheibe für 700.000 Mark an den Landesarchäologen von Sachsen Anhalt, Dr. Harald Meller, weiterverkaufen. Doch die Ermittlungsbehörden waren schon eingeschaltet, und beim Verkaufstreffen in der Schweiz griffen sie zu. Vor allem die Höhe des verlangten Preises, so Richter Stötter, habe sich strafverschärfend ausgewirkt.
Wären beide schon vorbestraft gewesen, wäre das Urteil vermutlich noch schärfer ausgefallen. Vorbestraft sind Burri-Bayer und Stieber jetzt - eine Geldstrafe allein, so der Richter, sei der Tat nicht angemessen gewesen. Die 44-jährige Hildegard Burri-Bayer erhielt ein Jahr Bewährungsstrafe und muss zusätzlich 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der 64-jährige Reinhold Stieber wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und hat 5.000 Euro in die Staatskasse zu zahlen. Richter Dirk Stötter ließ auch nicht gelten, dass den Verurteilten das so genannte "Schatzregal" nicht bekannt gewesen sei. Dieses besagt, dass hochkarätige archäologische Funde automatisch in den Besitz des Landes Sachsen-Anhalt übergehen. Das hätte den fachkundigen Sammlern klar sein müssen.
Im Gespräch mit der NGZ kündigte Burri-Bayers Rechtsanwalt Gunnar Zillmer Freitag schon Berufung an. Zillmer: "Der Richter war der Auffassung, dass die Annahme eines gutgläubigen Erwerbes an einem unterschlagenen Gegenstand in diesem Verfahren prinzipiell nicht möglich war. Er muss sich da mit den Paragrafen vertan haben, denn dieser Tatbestand ist prinzipiell möglich."
Zillmer zusammenfassend: "Die Urteilsbegründung des Richters hat mich nicht überzeugt." Geht Zillmer tatsächlich in Berufung, so muss der Prozess in allen Facetten noch einmal neu aufgerollt werden. "Ich kann mir kaum vorstellen, dass mit einem abschließenden Urteil dann dieses Jahr noch zu rechnen ist", meint Gunnar Zillmer.
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