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Kaarst: Eine Kaarster Weihnachtsgeschichte

VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 24.12.2010

Kaarst (NGZ). Mirsade Gashi ist hochschwanger, stammt aus dem Kosovo und soll Deutschland verlassen. Die Ärzte sagen, die 23-Jährige könnte ihr Kind verlieren. Weil die Ausländerbehörde eine vorläufige Duldung aus formalen Gründen versagt hat, gibt es nun niemanden, der die Krankenhauskosten zahlt.

Mirsade Gashi mit Töchterchen Leona und Ehemann Kultim Spaqi.  Foto:  Michael Reuter
Mirsade Gashi mit Töchterchen Leona und Ehemann Kultim Spaqi. Foto: Michael Reuter

Die Hoffnung auf ein schönes Fest, Mirsade Gashi hat sie fast aufgegeben. Denn – wer ständig Angst hat, kann sich nicht freuen. Und Angst ist das Gefühl, das die 23-Jährige derzeit am allermeisten quält: Angst vor der Zukunft, Angst vor der Obdachlosigkeit und vor allem Angst davor, ihr ungeborenes Kind zu verlieren. Hochschwanger, auf der Suche nach einem sicheren Dach über dem Kopf – das erinnert tatsächlich an die biblische Weihnachtsgeschichte. Heute hören sich Schicksale wie die der 23-Jährigen allerdings so an:

Mirsade Gashi ist im achten Monat und es geht ihr nicht gut. Die Ärzte haben ihr geraten, sich zu schonen, deshalb müsste sie jetzt eigentlich in einem Krankenhaus liegen. Nur gibt es niemanden, der ihre Behandlungskosten zahlt. Das Problem ist ein rechtliches, aber für Mirsade Gashi kommt es einer Tragödie gleich.

Info

Rechtslage

Paragraf 60 a des Aufenthaltsgesetzes regelt die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) eines Ausländers in Deutschland.

Im Gesetzestext heißt es u.a.: "Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern."

Die junge Frau stammt aus dem Kosovo. Gemeinsam mit ihrer einjährigen Tochter Leona lebt die 23-Jährige derzeit in Kaarst, bei ihrem Ehemann, der auch der Vater der Kinder ist. Kultim Spaqi hat einen 400-Euro-Job in einem Altenheim. Er führt ein geregeltes Leben, ist krankenversichert, doch für die Arztkosten seiner Ehefrau kommt die Kasse trotzdem nicht auf – weil sich Gashi offiziell nicht in Deutschland aufhalten darf.

Die Ausländerbehörde des Kreises hat ihr die vorläufige Duldung versagt und auch die Bezirksregierung in Düsseldorf teilt diese Meinung. Die junge Mutter soll in die Schweiz abgeschoben werden. Ihr Anwalt Dietrich Wollschläger hält die bisherige Vorgehensweise für menschenunwürdig. "Diese Frau befindet sich in einer echten Notlage", sagt er. "Sie weiß nicht, wie und wo sie das Baby zur Welt bringen soll. Es droht eine Totgeburt, wenn das Kind nicht angemessen versorgt wird."

Bereits im Oktober, über Vermittlung des Vereins "Frauen helfen Frauen", hatte eine Gynäkologin Mirsade Gashi untersucht. Sie wies die Schwangere sofort ins Neusser Lukaskrankenhauses ein. Dort stellten die Ärzte eine Risikoschwangerschaft fest. Den zum Beleg der Reiseunfähigkeit eingereichten Behandlungsbericht akzeptierten die Zuständigen in Grevenbroich allerdings nicht.

"Es ist nicht Aufgabe der Ausländerbehörde, aus irgendwelchen ärztlichen Bescheinigungen Anhaltspunkte herauszusuchen, die eine Reiseunfähigkeit aufgrund einer ,Risikoschwangerschaft' belegen sollen", heißt es in einem Schreiben an Wollschläger. Der Sachbearbeiter fordert eine "eindeutige ärztliche Stellungnahme". Der Anwalt hält das für reine Formalienreiterei. "Meine Mandantin ist jederzeit bereit, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen", sagt er. "Ich will ja nur, dass die Frau in ihrem akuten Zustand verschont wird. In so einem Fall muss man doch auch mal die menschliche Komponente sehen."

Jürgen Steinmetz, Sozialdezernent des Kreises, sieht das auch so: "Im Moment", sagt er, "ist keine Abschiebung vorgesehen. Und wenn sich die gesundheitlichen Probleme nachweisen lassen, ist das sicher auch ein Duldungsgrund." Ob Mirsade Gashi ihr Kind unter ärztlicher Aufsicht zur Welt bringen kann, ist noch nicht geklärt. Was ihr bleibt, ist die Hoffnung – darauf, dass doch noch alles gut wird, und auf ein schönes Weihnachtsfest.

Quelle: NGZ


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