Gutachten zur Bedarfsplanung vorgelegt (NGZ). Eine Erweiterung des Büttgener Friedhofes erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Zu diesem Resultat gelangt ein von der Verwaltung beauftragter Gutachter aus Haan, der neben der Bedarfsplanung des Friedhofs in Vorst jetzt auch den zusätzlichen Bedarf für Büttgen ermittelte. Dieser ist langfristig nicht vorhanden, eine Friedhofserweiterung demzufolge nicht notwendig. Der Friedhof in Büttgen soll nicht erweitert werden. Im Auftrag der Verwaltung wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss gelangt, langfristig bestehe hier kein Fehlbedarf an Grabstätten. NGZ-Foto: M. Reuter
Der Blick in die Zukunft macht natürlich nicht vor den Kapazitäten der Friedhöfe halt. Dass in Büttgen eine Erweiterung nicht nötig ist, stimmt nicht traurig, sie wäre ohnehin nur schwer zu verwirklichen. Durch seine Lage im Siedlungsraum bestehen für den Büttgener Friedhof kaum potenzielle Erweiterungsflächen, zumal der Friedhof und auch seine mögliche Erweiterung in der Wasserschutzzone IIIa liegen. Die Bestattungsziffer pro Jahr liegt in Büttgen derzeit bei 73, ermittelt aus den Durchschnittswerten der Jahre 1990 bis 2000.
Die zu erwartende Entwicklung der Einwohnerzahl ist dagegen zurzeit nicht abschließend zu klären, eine wesentliche Steigerung der Einwohnerzahl von derzeit etwa 6700 auf mehr als 7000 erscheint eher unwahrscheinlich. Die vorhandene Friedhofsfläche beträgt 30.005 Quadratmeter, die Anzahl der vorhandenen Grabstellen 2955, die Ruhezeit für alle Grabarten liegt bei 25 Jahren.
Nun befindet sich durch gravierende gesellschaftliche Veränderungen die Friedhofsplanung in einer Phase des Umbruchs, geprägt auch von erheblichen Veränderungen der glaubensgeprägten Einstellungen. Die Quintessenz hieraus lässt sich in Quadratmetern ausdrücken, denn durch den Trend zu anonymen oder Urnenbestattungen entsteht ein deutlich geringerer Flächenbedarf. Allerdings trifft diese bundesweite Tendenz, die in Großstädten zu Überhangflächen führt, nicht auf ländlich geprägte gebiete zu - wie Büttgen.
Dort spielt die Urnenbestattung zurzeit mit fünf Prozent kaum eine Rolle. Und so kann der bundesweite Trend prognostizierter Bestattungsflächen von bisher 4,5 bis 5 auf 2,5 bis 3 Quadratmeter nicht auf die Situation in Büttgen angewendet werden. Gutachter Achim Röthig aus Haan kommt zu dem Schluss: "Aufgrund langjähriger Erfahrung mit der Friedhofsplanung scheint mir für den ländlichen Raum mit den genannten Daten eine zu erwartende Reduzierung der Bestattungsfläche auf drei bis vier Quadratmeter realistisch."
Und selbst bei einem Anstieg auf 7500 Einwohner wäre ein Fehlbedarf bei der vorhandenen Friedhofsgröße nicht vorhanden. Ist die Erweiterung des Friedhofes in Büttgen nicht notwendig, so empfiehlt Achim Röthig allerdings, die zukünftigen Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung im Zuge der Wiederbelegung von Flächen entsprechend zu berücksichtigen.
Vor allem solle dem Wunsch nach überschaubar geordneten und nicht zu großen Raumabfolgen entsprochen werden. Gestalterisch sollte der Friedhof den typischen Eigenarten der Region und des engeren Umfeldes eingehen. ang
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