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Kaarst: Gustav-Heinemann-Straße bekommt Radweg

zuletzt aktualisiert: 03.02.2012

Kaarst (NGZ). Sie war vor sechs Jahren schon einmal Gast beim ADFC: Elke Anders, Bereich "Stadtentwicklung/Planung/Bauordnung" bei der Stadt Kaarst, verriet jetzt in der "Brücke", wie es mit der Radwegeentwicklung weitergeht. Sie erklärte, dass mit großen Fortschritten in nächster Zeit nicht zu rechnen sei. Ein Beispiel: die Maubisstraße. "Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat am 16. November beschlossen, das dort vorerst nichts gemacht wird."

Hans Koenen vom ADFC sagt: "Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten."  Foto:  lber
Hans Koenen vom ADFC sagt: "Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten." Foto: lber

Die Neusser Straße ist Landesstraße. Zunächst sah es so aus, als würde der Landesbetrieb Straßenbau 2012/2013 dort die Fahrbahndecke erneuern lassen. Dann hätte die Verwaltung die Gunst der Stunde genutzt und – soweit wie möglich – einen Schutzstreifen aufgebracht. Eine Verbesserung wird es für die Radfahrer im Bereich der Gustav-Heinemann-Straße geben: Wenn der Verkehr vom Kreisverkehr Richtung Vorst zweispurig rollt, soll auf dem Teilstück zwischen Neersener Straße und Kreisverkehr auf der Seite, wo sich die Apotheke und die Bäckerei befinden, ein Gehweg mit Radweg gebaut werden, der von beiden Seiten benutzt werden darf. Elke Anders kündigte verkürzte Wege für Radfahrer und Fußgänger an, wenn neue Bebauungspläne umgesetzt werden. Ein Beispiel: die Bebauung im Bereich Alte Heerstraße/Broicherdorffstraße. Auf der Alten Heerstraße falle es schwer, einen durchgängigen Radweg zu realisieren, weil die Stadt entsprechende Flächen von diversen Grundstückseigentümern erwerben müsste.

Langfristig soll es in Kaarst in Teilbereichen auch das "Shared Space"-Modell geben: Hier sind alle Verkehrsteilnehmer, vom Fußgänger bis zum Lkw-Fahrer, gleichberechtigt. Vor dem Hintergrund, dass in Kaarst im vergangenen Jahr 71 Radfahrer verletzt wurden, mahnte Hans Koenen vom ADFC die Einhaltung der Verkehrsvorschriften an. "Bei Unfällen", weiß Koenen, "liegt die Schuld sehr oft bei den Radfahrern". So dürften Eltern, die ihre Kinder begleiten, selber nicht auf dem Gehweg radeln. Auf Gehwegen dürfe nur gefahren werden, wenn das Schild "Radfahrer frei" dies zuließe. Und das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad bedeute, dass der Radweg benutzt werden muss. "Das gilt auch für Rennradfahrer", betonte Koenen. Von der Benutzung des Radweges befreit seien Radler nur, wenn die Benutzung nicht "zumutbar" sei. Der Begriff werde von den Gerichten sehr eng ausgelegt.

Quelle: NGZ


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