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Kaarst: Haushaltssicherung und die Folgen

VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 11.06.2010 - 21:29

Kaarst (NGZ). Das Prinzip des HSK lässt sich wie folgt erklären. Die Stadt verfügt über zwei Rücklagen: eine Ausgleichsrücklage, die im Grunde nur eine fiktive Größe ist, und eine allgemeine. Fehlt der Kommune Geld, muss sie zunächst die Ausgleichsrücklage aufbrauchen.

Erst wenn das geschehen ist, kann sie an die allgemeine Rücklage ran. Ist es – wie womöglich in Kaarst – nötig, den in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern, kommt die Stadt um ein HSK nicht herum.

Nach Schätzungen des Kämmerers erwartet Kaarst für 2010 ein Defizit von 8,6 Millionen Euro. Die Ausgleichsrücklage umfasst derzeit noch 5,4 Millionen Euro. Das bedeutet: 3,2 Millionen Euro müssten aus der allgemeinen Rücklage kommen. Diese betrüge dann noch 133,7 Millionen. Ein Zwanzigstel davon wären ca. 6,7 Millionen.

Weil Vogt schon nach bisheriger Schätzung für 2011 mit einem Minus von ca. 5,5 Millionen rechnet, zu diesem aber auf jeden Fall noch weitere Einbußen (Einkommenssteuer: 1,3 Millionen) kommen, glaubt er, dass die Zwanzigstel-Grenze auf jeden Fall "gerissen" wird – auch 2012.

Quelle: NGZ


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