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Kaarst: Kreis erlaubt Kreuz-Kunstwerk

VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 08.09.2010 - 11:39

Kaarst (NGZ). Morgen entscheidet der Rat darüber, ob er das von Burkhard Siemsen gestaltete Glasgemälde als Schenkung des Initiativkreises annimmt oder nicht. Der Landrat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Es wird wieder Streit geben, so viel ist sicher. Morgen Abend soll der Rat darüber entscheiden, ob er das Schenkungsangebot des Initiativkreises "Kunst im Bürgerratssaal" annimmt. Es geht um das von Burkhard Siemsen gestaltete Kreuz-Kunstwerk für den Kaarster Ratssaal. Klar ist: Die Grünen werden dagegen stimmen. Fraktionschef Christian Gaumitz sieht durch das zweiteilige Glasgemälde den verfassungsrechtlichen Grundsatz der staatlichen Neutralität verletzt.

Der besagt sinngemäß, dass der Staat, also in diesem Fall die Stadt, in einem öffentlichen Raum wie dem Ratssaal niemandem ein religiöses Symbol aufzwingen darf. So sieht es die Rechtsprechung und so sieht es auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke in seiner Funktion als Chef der kommunalen Aufsichtsbehörde – eigentlich. Weil Siemsen allerdings kein klassisches Kruzifix, sondern ein zweiteiliges Glasgemälde plant, das neben einem Kreuz auch weitere religiöse Symbole mit Bezug zu nichtchristlichen Glaubensrichtungen enthält, stellt Petrauschke in seinem Beschluss, der Bürgermeister Franz-Josef Moormann und der Fraktionen der Grünen Anfang der Woche zuging, keinen Verstoß gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität fest. Da sich bei einer Annahme der Schenkung der Ratsbeschluss vom 29. April (siehe Infokasten) erledigt habe, heißt es weiter, sehe der Kreis derzeit von kommunalaufsichtlichen Maßnahmen ab.

Info

Der Ratsbeschluss

Ende April hatte sich der Stadtrat mit CDU-Mehrheit für ein Kreuz im Sitzungssaal entschieden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Gespräch mit dem gelernten Glasmaler Burkhard Siemsen zu führen. Ziel sollte sein, Siemsen mit der künstlerischen Umsetzung zu beauftragen.

Das Kreuz sollte im Ratssaal aufgehängt werden. Bürgermeister Moormann sieht in dem Handlungsauftrag "aufhängen" die Auftragsvergabe und Herstellung umfasst. Inhaltlich sei der Beschluss auf ein Gestaltungselement im Ratssaal ausgerichtet.

Grünen-Fraktionschef Christian Gaumitz hatte bereits nach dem Ratsbeschluss im April angekündigt, gegen diesen gerichtlich vorgehen zu wollen. Vor einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren muss die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. "Die Stellungnahme bestätigt rechtlich die Auffassung der Kaarster Grünen und teilt eindeutig die rechtlichen Bedenken gegen ein Kreuz im Ratssaal, kommt im Ergebnis bei dem sogenannten Glaskunstwerk jedoch zu keiner eindeutigen Stellungnahme, weil hier das Kreuz als Kunstwerk verkauft wird", sagt Gaumitz. Die Grünen prüften zurzeit, ob eine Klage gegen das Anbringen eines solchen Kunstwerkes Aussicht auf Erfolg habe.

"Durch das vorgestellte Kunstwerk", sagt Gaumitz, "sieht die CDU ihren Antrag vom 29. April als erledigt, also erfüllt, an." Damit mache die politische Mehrheit deutlich, dass es sich bei dem Objekt um ein eindeutig religiös motiviertes Zeichen handelt. "Denn so hat es die CDU in ihrem Antrag vom 29. April auch eindeutig ausgedrückt: ,Das Kreuz steht für die prägende Kraft des Christentums in unserer Kultur. Es ist Ausdruck einer Jahrhunderte alten christlichen Tradition'. Auch schmückendes Beiwerk in Form anderer religiöser Symbole, so Gaumitz, könne den Wesensgehalt nicht verändern, sondern höchstens verstärken. "Die Mehrheit boxt rücksichtslos ein Kreuzzeichen durch und wischt alle rechtlichen Bedenken beiseite."

Quelle: NGZ

 
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