Kaarst (NGZO). Als zum Jahresende die neuen Tonnen verteilt wurden, erhielt die 80-jährige Hanna Hahn zu ihrer Überraschung zwei graue Tonnen. Tatsächlich zahlte die Rentnerin schon mindestens 10 Jahre für eine Tonne, die gar nicht existierte.
Kaarst Hanna Hahn verstand die Welt nicht mehr, als die Mitarbeiter der Firma Schönmackers ihr Ende des vergangenen Jahres zwei neue graue Tonnen vor die Haustür stellte. Schließlich hatte die 80-Jährige seit Jahren nur eine Restmülltonne benötigt und keineswegs um eine zweite Tonne gebeten. Dann die Überraschung beim Anruf in der Stadtverwaltung: Laut den offiziellen Unterlagen zahlt die Rentnerin seit mindestens zehn Jahren klaglos für zwei Restmülltonnen. Eine Rückerstattung der Gebühren ist jedoch nicht möglich. Schwiegertochter Sabine Hahn, die der 80-Jährigen bei offiziellen Angelegenheiten unter den Arme greift, kritisiert nun den Umgang der Stadt mit älteren Menschen.
20 Liter Müll pro Kopf
Berechnung Die Stadtverwaltung errechnet den Tonnenbedarf eines Haushaltes anhand der Faustformel 20 Liter pro Person.
Einzelfall Für die Immobilie von Hanna Hahn, in der im Obergeschoss der Sohn mit Ehefrau wohnt, wären also mindestens zwei 80 Liter Tonnen nötig gewesen. Nun hat die Verwaltung aber auf eine Ausnahme erkannt.
"Ich finde die Art und Weise, wie die Verwaltung auf den Einspruch einer alten Dame reagiert hat, unmöglich", so Sabine Hahn. Sie bezieht sich dabei insbesondere auf die telefonischen Auskünfte. "Nachdem wir die aus unserer Sicht falsche Auslieferung gemeldet hatten, bekam meine Mutter immer wieder irreführende Hinweise oder wurde vertröstet. Solche Vorgänge sind für eine 80-Jährige nicht nachvollziehbar und sie macht sich unnötig Sorgen", hält Hahn der Verwaltung vor. In der Sache kam ihre Schwiegermutter nicht wirklich weiter. Denn die Stadtverwaltung sieht sich nicht in der Lage, die Gebühren der vergangenen Jahre auszuzahlen.
"Gegen jeden Gebührenentscheid können die Bürger fristgerecht Einspruch erheben. Wir können rückblickend nicht mehr nachvollziehen, ob Frau Hahn tatsächlich nur eine Tonne hatte und dementsprechend zu viel bezahlt hat. Eine Auszahlung ist deshalb nicht möglich, denn die Rechtssicherheit eines Gebührenentscheids muss für beide Seiten gelten", macht Pressesprecherin Sigrid Hecker die Position der Stadt deutlich. Die Verwaltung will keinen Präzedenzfall schaffen, "fast zwangsläufig würden wir in unberechtigten Forderungen ersticken", so Hecker.
Eine klare Position, die Hanna Hahn in dieser Form jedoch erst jetzt erfährt. "Das offizielle Antwortschreiben der Stadt war überfrachtet mit Urteilen und Gesetzen. Verstehen kann das niemand. Zudem hat meine Schwiegermutter pünktlich zum Jahreswechsel einen neuen Gebührenbescheid bekommen. Natürlich erneut mit zwei Tonnen", kritisiert Sabine Hahn. Erst nachdem die 80-Jährige ihre Einzugsermächtigung am Wochenende stornierte, habe die Stadt schnell reagiert, so Hahn weiter. "Jetzt wurde uns immerhin in Aussicht gestellt, dass die überflüssige Tonne am 1. Februar abgeholt wird und für meine Schwiegermutter eine Ausnahmeregelung greift. Fortan hat sie wieder eine Tonne und muss auch nur für eine Tonne zahlen."
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