Kaarst (NGZO). Wenn das Ordnungsamt in Kaarst an Straßen das Tempo von Autos misst, dann nicht um die Stadtkasse zu füllen. Die Daten werden gesammelt und dann ausgewertet, um gegebenenfalls die Verkehrsführung zu verbessern.
Kaarst Wenn in Kaarst die Geschwindigkeit gemessen wird, dann wird es für die Autofahrer entgegen der gängigen Erwartung nicht zwangsläufig teuer. Dies ist aber keineswegs nur mit der disziplinierten Fahrweise der Kaarster zu erklären. Raser gibt es nämlich auch hier. Doch weil Kaarst im schönsten Beamtendeutsch als "mittlere, kreisangehörige Stadt" nicht berechtigt ist, den Autofahrer mit der Radarfalle zur Kasse zu bitten, dient die Kaarster Geschwindigkeitsmessanlage tatsächlich nur der Verkehrsüberwachung.
Wie viele Autos fahren wann, wo, wie schnell – von den Ergebnissen des Radars will die Verwaltung gegebenenfalls Konsequenzen in der Verkehrsführung ableiten. Dabei ist der Einsatz nicht zuletzt auch von Bürgerbeschwerden abhängig, beispielsweise über Raser in verkehrsberuhigten Zonen. Solch einer Anwohnerbeschwerde spürten die Ordnungsamt-Bediensteten auch nach, als sie voriges Jahr die mobile Anlage Am Bisgeshof montierten. Die Auswertung der insgesamt 12 474 im Gerät automatisch gespeicherten Werte lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass der Bisgeshof als Verbindungsstraße der Büttgener und der Industriestraße zur Raserstrecke mutiert ist. 85 Prozent aller gemessenen Fahrzeuge hielten eine maximale Geschwindigkeit von 38 km/h ein. Zwar liegt der Wert über den erlaubten 30 km/h, wird aber noch als tolerabel angesehen. Als Konsequenz leitete das Ordnungsamt allerdings polizeiliche Kontrollen ab, deren Ergebnisse der Verwaltung aber noch nicht vorliegen. Im Bereich der Kreuzstraße hatten die Anwohner die Einführung einer 30er-Zone gefordert. Nach der gut einmonatigen Untersuchung mit der Radaranlage kommt die Verwaltung aber zu einem anderen Schluss. Weil 85 Prozent der Fahrer nicht schneller als 41 km/h fuhren, wo 50 erlaubt sind, ist das Thema 30er-Zone erst einmal vom Tisch.
In verschiedene Kassen
"Knolle" ist nicht gleich "Knolle". Der Kaarster Kämmerer freut sich lediglich über Einnahmen, die der ruhende Verkehr in die Kasse spült– zum Beispiel Knöllchen von Parksündern. Die Einnahmen aus den Verwarnungsgeldern, die von Geschwindigkeitssündern direkt vor Ort gezahlt werden können, fließen in den Landeshaushalt, die Einnahmen aus Ordnungswidrigkeitenanzeigen kommen in den Kreishaushalt.
Am Bruchweg sollte hingegen überprüft werden, ob zwischen Grundschule und Sportplätzen ein Zebrastreifen nötig wird, hierfür ist Zahl der Fahrzeuge in einem Straßenabschnitt entscheidend. Weil im genannten Bereich pro Stunde aber statt der vorgeschriebenen 200 nur 120 Fahrzeuge den Bruchweg befahren, müssen die Schulkinder auch weiterhin ohne Zebrastreifen klar kommen.
"Die Verwaltung kann aber in allen Fällen der Polizei nur Empfehlungen aussprechen. Einfach einen Blumenkübel aufstellen oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung aussprechen, das geht nicht", macht Stadtsprecherin Sigrid Hecker deutlich. Aus Sicht der Kreispolizei ist der Einsatz der städtischen Messanlagen dennoch sinnvoll. "Die Datenerfassung liefert einen guten Überblick über das tatsächliche Fahrverhalten. Wir arbeiten da sehr eng mit der Stadt zusammen", sagt Polizeisprecher Hans-Willi Arnold.
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