Kaarst (NGZ). Die Immobilie am Bruchweg wird nicht schöner, das marode Gebäude findet einfach keinen neuen Pächter. Interessenten für das Sportcenter gab es viele. Doch alle schreckt das besondere Besitzverhältnis der Erbpacht.
Die Erbpacht
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes – des sogenannten Erbbauzinses – auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Der Erbbaurechtgeber knüpft die Nutzung seines Grundstücks an bestimmte Bedingungen.
Seit fast zwei Jahren wird am Bruchweg 111 in Holzbüttgen nicht mehr gegen die gelbe Filzkugel gedroschen oder der Körper im Fitness-Studio gestählt. Die TSK musste Insolvenz anmelden. Damals waren sich der städtische Wirtschaftsförderer und Vertreter der Bank einig, schon bald einen Käufer oder neuen Pächter für die Immobilie präsentieren zu können. Doch davon ist man derzeit weit entfernt. Vielmehr scheint das eigentümliche Besitzeverhältnis des Grundstücks eine neue Investition zu verhindern.
Wirtschaftsförderer Dieter Güsgen war sich im Dezember fast sicher, endlich einen wirklichen Interessenten gefunden zu haben. "Er wollte wieder ein Sportcenter eröffnen, hatte bereits Umbaupläne anfertigen lassen und war mit dem Planungsamt im regen Kontakt. Doch dann ist abgesprungen. Diese Erfahrung mussten wir eigentlich in allen Fällen machen", so Güsgen.
Hintergrund der Investoren-Scheu: Eine Erbpacht, die der Grundstückseigentümer – ein Privatier aus dem Großraum Köln – der Spahn OHG überlassen hat. Die Spahn OHG war Betreiber der TSK, seit 1990 ist sie Erbpacht-Nehmer. Die Erbpacht läuft noch bis 2030, "für diesen Zeitraum ist eine Investition für einen Außenstehenden sehr unattraktiv", sagt der Kaarster Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, Experte für Erbrecht.
"Die Interessenlage ist derzeit sehr schwierig", weiß auch Hartmut Pfeifer, Sprecher der Hypovereinsbank, die das Gebäude als Gläubiger zwangsverwaltet und auch den Pachtzins an den Eigentümer abführt. "Wir wollen die Immobilie so schnell wie möglich loswerden. Doch der Grundstücks-Eigentümer hat eine Veräußerung an die Erfüllung seiner Pachtbedingungen geknüpft. Wie genau diese Bedingungen aussehen, kann ich auch nicht sagen. Aber klar ist doch, dass es dem Eigentümer letztlich egal ist, ob das Gebäude leersteht, so lange er die Pacht kassiert", so Pfeiffer weiter. Der Stillstand am Bruchweg ist also vorprogrammiert, zumal auch eine Zwangsvollstreckung die Erbpacht nicht außer Kraft setzen kann.
"Solche Konstruktionen dienen einer gegenseitigen Sicherheit. Man verhindert den Zugriff auf ein Grundstück, kann so zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht einen höheren Preis erzielen", erklärt Rechtsanwalt Kalla. Der Schluss liegt also nahe, die geplante Erschließung des unweit gelegenen Gewerbegebietes Hüngert II als Argument für den Stillstand zu werten. Die Spekulation auf einen höheren Grundstückswert könnte allerdings nach hinten losgehen. Denn Stadtverwaltung und Politik haben immer wieder betont, den Charakter des Gebietes nicht verändern zu wollen. Eine Nutzung des Geländes durch Einzelhandel ist also unwahrscheinlich.
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