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Kaarst: Verwirr-Spiel

VON CHRISTOPH PÜTZ - zuletzt aktualisiert: 18.06.2008 - 21:30

Kaarst (NGZ). Holzbüttgen Vor wenigen Tagen hat an der August-Thyssen-Straße das erweiterte Casino Zero seine Pforten geöffnet. In der Spielhalle kann das Glück an einem modernen Spielgerätepark versucht werden.

Auch im Casino Zero an der August-Thyssen-Straße stehen modernste Spielgeräte ähnlich der hier abgebildeten. Schon Anfang vergangenen Jahres war die Nutzung beantragt worden, im Juli 2007 gab die Verwaltung grünes Licht  Foto: stock.xchng
Auch im Casino Zero an der August-Thyssen-Straße stehen modernste Spielgeräte ähnlich der hier abgebildeten. Schon Anfang vergangenen Jahres war die Nutzung beantragt worden, im Juli 2007 gab die Verwaltung grünes Licht Foto: stock.xchng

Doch das Dorado für Spielhallenfreunde ist einigen Anwohnern und Politikern ein Dorn im Auge; sorgt für Verwirrung. So hatte die Stadt doch gerade erst beschlossen, dass in der Rotlicht- und Spielhallenmeile rund um den Bruchweg keine weiteren Spielhallen und auch keine Bordelle mehr möglich sein sollen.

„Da hat sich die Verwaltung ein kräftiges Eigentor geschossen“, so die Meinung von Ratsherr Josef Karis (Zentrumspartei). „Auch für die August-Thyssen-Straße hätte der Beschluss gelten müssen, keine weiteren Spielhallen und Bordelle mehr ansiedeln zu dürfen. So ist zu befürchten, dass sich über kurz oder lang noch weitere Betriebe dieser Art in Holzbüttgen niederlassen.“

Info
Dringlichkeitsbeschluss

Der vom Rat verabschiedete Dringlichkeitsbeschluss gilt nicht für die August-Thyssen-Straße und auch nicht für die Daimlerstraße. Durch ihn abgedeckt sind der nördliche Teil des Bruchweges, die Porschestraße, die Friedrich-Krupp-Straße und die Straße An der Gümpgesbrücke.

Ist es wirklich möglich, dass weitere Spielhallen dort erlaubt werden? Die NGZ fragte am Mittwoch Andreas Siebert, der bei der Kaarster Stadtverwaltung die Abteilung Bauordnung leitet. „Es wäre statthaft, dass sich weitere Spielhallen dort ansiedeln. Erlaubt ist es aber nur, wenn das im Untergeschoss eines Gebäudes vorgesehen wäre.“

Für das gerade neu eröffnete „Casino Zero“ an der August-Thyssen-Straße gilt übrigens ein Spezialfall: Dort war schon vorher eine Spielhalle, die nun erweitert wurde. „Die Erweiterung wurde im Jahr 2007 beantragt, wurde im Juli 2007 positiv beschieden“, erklärt Stadtpressesprecherin Sigrid Hecker.

Wären nicht nur Spielhallen, sondern auch weitere Bordelle im Holzbüttgener Gewerbegebiet möglich? Denn der in der jüngsten Ratssitzung verabschiedete Dringlichkeitsbeschluss, der gerade das verhindern soll, gilt ausschließlich für den Bereich nördlich des Bruchweges - also nicht für die August-Thyssen-Straße und den südlichen Bruchweg, wo sich schon drei Bordelle angesiedelt haben.

„Neue Bordelle sind in keinem der Bereiche mehr möglich“, erläutert Siebert. „Anders sieht es dagegen aus, wenn eines der drei vorhandenen Bordelle einen Anbau machen möchte, um ein paar Zimmer mehr nutzen zu können.“

Siebert beschreibt, dass potenzielle Bordellbetreiber oft sehr genau die Rechtslage kennen: „Es handelt sich oft um gut betuchte Personen, die genau wissen, was sie dürfen. Sie haben die besten Anwälte zur Seite.“

Das war auch der Grund, warum die Verwaltung den Dringlichkeitsbeschluss gefasst hatte. Denn ohne den wären weitere Bordelle in der Holzbüttgener Rotlichtmeile möglich gewesen - jetzt sind „nur“ Erweiterungen der schon bestehenden Bordelle möglich.

Und wie sieht es nun mit weiteren Spielhallen oder Bordellen außerhalb Holzbüttgens aus? Hecker erläutert: „Bordelle und Vergnügungsstätten sind rechtlich unterschiedlich. Beide sind grundsätzlich nur in Gewerbegebieten zuzulassen.

In den beiden Großplangebieten Kaarst-West und Kaarst-Ost laufen Bebauungsplanverfahren, so dass hier jederzeit im Laufe des Planverfahrens derartige Ansiedlungen verhindert werden können.

Zusammenfassend haben aus Verwaltungssicht Bordelle und Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten Alt-Kaarst und Holzbüttgen keine Chance auf Genehmigung. In Vorst und Driesch befinden sich keine Gewerbegebiete - von daher ist dort sowieso für solche „Vergnügungsstätten“ aus rechtlicher Sicht kein Platz.

Quelle: NGZ


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