Korschenbroich (NGZ). Korschenbroich Der Vorfall in Pesch brachte am Dienstag den Heißen Draht zur NGZ zum Glühen: Bislang sprachen 24 Zweitklässler der Pescher Gemeinschaftsgrundschule die erste Strophe des Bonhoeffer-Liedes „Von guten Mächten“ zum Unterrichtsbeginn.
Das so genannte „Schulgebet“ rief ein Elternpaar auf den Plan. Die von ihm eingeschaltete Schulrätin Ulrike Hund entschied nach Gesetzeslage. Damit wird den Kindern künftig untersagt, den Liedtext zu Unterrichtsbeginn als Bekenntnis nachzusprechen.
Für Ursula Broeckmann ist die Haltung des Kreisschulamtes nicht nachvollziehbar: „Wer das Gebet an Jesus Christus verbietet, der greift Gott an. Kinder sollen beten dürfen, auch an einer Gemeinschaftsgrundschule. Das Gebet kennt keine Grenzen.“ Und auch Heinrich Schraven aus Neuss erklärt: „Man darf ein Schulgebet nicht verbieten.“
Über das Verhalten empört, äußerte sich gestern auch Maria Kreuzberg (92) aus Hammerstein: „Ich war 40 Jahre Grundschullehrerin in Liedberg, davon die letzten fünf Jahre in der Nazi-Zeit. Wir haben trotz Verbot jeden Tag vor und nach dem Unterricht gebetet. Viele meiner Schüler bedanken sich heute noch für die damalige religiöse Einstellung.
Von guten Mächten...
Dietrich Bonhoeffer, am 4. Februar 1906 in Breslau geboren, wurde am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg hingerichtet. Er war ein lutherischer Theologe, profilierter Vertreter der Bekennenden Kirche und deutscher Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.
Dieses Lied mit Tiefgang schrieb Bonhoeffer im KZ kurz vor seiner Hinrichtung: „Von guten Mächten wunderbar geborgen erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, und ganz gewiss an jedem neuen Tag.“
Das hat ihnen einen festen Standpunkt im Leben gegeben.“ Für Waltraud Kunze (56) aus Jüchen ist es unverständlich, „dass über Beten in der Schule überhaupt öffentlich diskutiert wird“: „Kinder brauchen verlässliche Bindungen. Der Bonhoeffer-Text vermittelt großes Vertrauen, Geborgenheit und Zuversicht.“ Ihr Vorschlag: „Besagtes Kind kann für die Zeit des Gebetes den Raum verlassen und vor der Türe warten.“
Diese Meinung vertreten auch Renate Schiller (66) aus Korschenbroich und Käthe Jansen (72) aus Scherfhausen. Auch Dorothea Meyer (77) aus Kleinenbroich unterstützt diesen Vorschlag. Für Annemarie Thomaschewski (73) aus Neuss ist der Vorgang skandalös: „Das Kind muss eben draußen warten, ein Verbot darf’s nicht geben.“ Erika Schäfer (75) aus Hoisten betont: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass dieses Lied im Unterricht nicht mehr zugelassen wird.“ Dem pflichtet Irmgard Werner (83) aus Hoisten bei: „Es geht nicht, dass hier ein Elternteil den Ausschlag gibt.“
Auch Dorothee Daners (63) aus Kaarst findet „es ungeheuerlich, dass sich ein Elternpaar gegen alle durchsetzt“: „Bei dem Bonhoeffer-Text handelt es sich um ein Bekenntnis, das Menschen aller Glaubensrichtungen sprechen dürfen.“
Mehr über den Heißen Draht zur NGZ-Redaktion lesen Sie in der Mittwochausgabe der Neuß-Grevenbroicher Zeitung.
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