Korschenbroich (NGZ). (-wi) Die Gemeinschaftsgrundschule in Pesch wird seit 2005 in städtischer Regie geführt. Zum Unterrichtsbeginn sprachen Kinder dieser Außenstelle der Korschenbroicher Andreas-Schule bislang mit gefalteten Händen Verse eines Bonhoeffer-Liedes. Das so genannte „Schulgebet“ rief erzürnte Eltern auf den Plan, die das Kreisschulamt einschalteten.
Seither müssen die 24 Zweitklässler auf das morgendliche Ritual verzichten. Ihnen wurde nun untersagt, den Liedtext „Von guten Mächten wunderbar geborgen . . .“ nachzusprechen. Der Text stammt von dem evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer, der im April 1944 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet wurde. Dieses „Schulgebet“ - darf man es verbieten? Die NGZ ist an Ihrer Meinung interessiert.
Rufen Sie am Dienstag von 13 bis 15 Uhr unter 0 21 31 / 40 4-1 96 in der NGZ-Redaktion an.
Sagen Sie Ihre Meinung zum Streit um das „Bonhoeffer-Schulgebet“. Wer heute in der angegebenen Zeit nicht bei NGZ-Redakteurin Ruth Wiedner anrufen kann, kann trotzdem seine Meinung äußern: und zwar unter der E-Mail-Anschrift mailto:ruth.wiedner@ngz-online.de oder aber per Fax an 0 21 31 / 40 4-2 49. Bitte Namen und Ort angeben. Die Lesermeinungen werden dann in der Mittwochsausgabe der Neuß-Grevenbroicher Zeitung auszugsweise veröffentlicht.
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