Beratung vor Ort für Hilfeempfänger (NGZ). Nach der Umstellung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf das Arbeitslosengeld II Anfang 2005 sollen die Hilfeempfänger auch über die eigentliche Leistungsgewährung hinaus bei der Arbeitsvermittlung Beratung vor Ort erhalten.
Dieser Wunsch wurde jetzt- ausgelöst durch eine Frage von Barbara Romann (SPD) - im Ausschuss für Kultur, Familie und Soziales deutlich. Keine leichte Materie war es, die Beigeordneter Rudolf Graaf den Mitgliedern zu vermitteln hatte. Auf dem Tisch lag der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den kreisangehörigen Kommunen für die erste Jahreshälfte 2005. Ursprünglich hatte der Kreis beantragt, im Zuge des Optionsmodells die Betreuung der Langzeitarbeitslosen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen, wurde aber nicht berücksichtigt. Deshalb kooperieren Kreis und Agentur künftig in einer Arbeitsgemeinschaft - kurz ARGE.
Da diese aber erst zum 1. Juli ihre Arbeit aufnimmt, ist eine Übergangsregelung nötig. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, die Verwaltung für den Abschluss dieser Vereinbarung zu ermächtigen. „Wir sind auf einem guten Weg“, erklärte Beigeordneter Graaf zum Stand der Vorbereitungen. „Aber es es viel Arbeit nötig, um dessen Herr zu werden, was mit Hartz IV über uns hereingebrochen ist.“ Arbeitslosengeld II vor Ort Viele Details sind noch zu regeln. Fest steht aber, dass die Korschenbroicher Empfänger des Arbeitslosengeldes II - dies erhalten unter anderem rund 90 Prozent der heutigen Sozialhilfeempfänger - vor Ort Ansprechpartner finden. „Die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes und die Eingangsberatung soll in den einzelnen Kommunen erfolgen“, erläutert Beigeordneter Rudolf Graaf. In Korschenbroich sollen die damit befassten Mitarbeiter, soweit es die Raumverhältnisse dort zulassen, im Alten Rathaus Korschenbroich tätig sein.
Sie arbeiten ab Juli für die ARGE, Dienstherr bleibt aber weiter die Stadt. Ausschuss wünscht Sprechstunden Laut der Übergangsregelung sollen die finanziellen Leistungen bereits ab Januar in den Städten und Gemeinden gewährt werden. Vor Ort arbeiten auch die Mitarbeiter, die die ersten Eingliederungshilfen einleiten, um - wenn nötig - Empfänger des Arbeitslosengeldes II auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die eigentliche Arbeitsvermittlung dagegen erfolgt an drei Standorten der Agentur in Neuss, Grevenbroich und Dormagen. Im Ausschuss wurde die Bitte an die Verwaltung geäußert, darauf hinzuwirken, dass auch für die Arbeitsvermittlung Sprechstunden vor Ort angeboten werden, um Bürgern weite Wege zu ersparen.
Noch keine konkreten Angaben konnte die Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen des Modells auf den städtischen Etat machen: „Das musste ja alles mit der heißen Nadel gestrickt werden“, sagte Bürgermeister Heinz Josef Dick. Graaf erklärte, dass es sich bei den meisten Ausgaben um „durchlaufende Positionen“ handele, die den Haushalt nicht belasteteten. Eine Ausnahme gebe es bei den Personalkosten für Leistungen zur Unterkunft, da der Kreis die kreisangehörigen Kommunen mit dieser Aufgabe beauftragen wolle. (cs)
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