Korschenbroich (NGZ). Die Landesdatenschutzbeauftragte beanstandet die Weitergabe von Bürgerdaten an den Rhein-Kreis Neuss ebenso wie an die FDP. Die Stadt will zumindest gegenüber dem Kreis bei ihrer bisherigen Praxis bleiben.
Korschenbroich Gleich zwei Mal hat die Stadt Korschenbroich in diesem Jahr Post von Bettina Sokol, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI), bekommen - in beiden Fällen gab es keine erfreuliche Nachricht, wie jetzt im Hauptausschuss bekannt wurde.
Unzulässig ist es für die Landesbeauftragte, dass der Städtische Abwasserbetrieb Namen von Korschenbroicher Bürgern an den Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet hat, die tatsächlich oder vermeintlich eine eigene Grundwasser-Haltung vorgenommen haben.
Gerügt hat die Landesbeauftragte auch, dass das Einwohnermeldeamt im Sommer die Namen und Anschriften von Eltern mit kleinen Kindern an die FDP weitergegeben hat.
Die Liberalen luden die Eltern Ende August zu einer Informationsveranstaltung mit Christian Lindner, dem FDP-Generalsekretär in NRW und stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, zum neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ein. Etliche Eltern hatten hiergegen heftig protestiert und sich angesichts des von ihnen beklagten Eingriffs in die Privatsphäre an die Datenschutzbeauftragte gewandt.
Wie jetzt im Hauptausschuss deutlich wurde, wird die Stadt den Rüffel in diesem Fall wohl akzeptieren, auch wenn sie die Rechtsauffasung der Datenschutzbeauftragten nicht teilt. Beigeordneter Rudolf Graaff sieht den Standpunkt der Stadt zumindest insoweit bestätigt, als auch die Datenschutzbeauftragte Paragraph 34 Absatz 3 des Meldegesetzes für anwendbar erklärt.
Das öffentliche Interesse, das hier die Herausgabe von Daten rechtfertigt, muss nach den Worten von LDI-Pressesprecherin Bettina Gayk jedoch gerade in der Herausgabe der Daten bestehen und dies sei bei derartigen Veranstaltungen nicht der Fall.
Nicht abfinden mag sich die Stadt indes damit, dass die Fachfrau die Weitergabe von Adressen an den Kreis beanstandet hat. Im Ausschuss machte Erster Beigeordneter Bernd Dieter Schultze deutlich, dass sie bei der bisher geübten Praxis zu bleiben gedenkt, was auch der Landesbeauftragten mitgeteilt worden sei. Gegen die Rüge hat die Stadt Widerspruch eingelegt und wartet nun seit Januar auf eine Reaktion.
„Da wir bis heute noch keine Antwort erhalten haben, gehe ich nicht davon aus, dass die Landesbeauftragte ihre Auffassung noch aufrecht erhält“, meint Beigeordneter Schultze. Bürgermeister Heinz Josef Dick formulierte etwas zurückhaltender: Wenn es fast ein Jahr dauere, bis eine Antwort vorliege, könne die zugrundeliegende Problematik „nicht so ganz leicht sein“, erklärte Dick im Hauptausschuss. Was Bettina Gayk ausdrücklich bestätigt: „Das Verfahren ist momentan noch nicht abgeschlossen“ und sei „nicht ganz unkompliziert.“
Das zuständige Fachreferat habe weitere Stellungnahmen eingeholt. Auf einen Meinungswandel lässt sich Bettina Gayk zufolge noch nicht schließen. Die Stadt werde „relativ bald“ von der abschließenden Entscheidung der Datenschutzbeauftragten unterrichtet.
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