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Neuss: 80 i-Dötzchen abgelehnt

VON KLAUS D. SCHUMILAS - zuletzt aktualisiert: 24.02.2011

Neuss (NGZ). Zu wenige Gemeinschaftsschulen, keine festgelegten Schuleinzugsbereiche – darin sieht das Schulamt die Gründe warum so viele künftige Erstklässler keinen Platz an ihrer Wunschschule in der Nordstadt bekommen.

An der Burgunderschule kann, so Rektorin Gaby Cunrady, keine dritte Eingangsklasse gebildet werden, weil nicht genügend Räume vorhanden sind.   Foto:  Woi
An der Burgunderschule kann, so Rektorin Gaby Cunrady, keine dritte Eingangsklasse gebildet werden, weil nicht genügend Räume vorhanden sind. Foto: Woi

Wenn Anfang September für die Erstklässler der erste Schultag beginnt, werden viele von ihnen nicht die Wunschschule besuchen: Alleine in der Neusser Nordstadt sind es rund 80 Kinder, die nicht an der Schule angenommen worden sind, an der sie sich beworben haben. Krassestes Beispiel ist die Leoschule: Dort bewarben sich 100 Schüler für zwei Eingangsklassen, 42 wurden abgelehnt. Was das im Einzelfall bedeuten kann, zeigt das Beispiel des i-Dötzchen in spe, das gegenüber der Burgunderschule wohnt, dort abgelehnt wurde und nun (per Bus) eine andere katholische Grundschule besuchen muss. Das wollen die Eltern nicht hinnehmen und haben Widerspruch beim Kreisschulamt eingelegt.

Info

Schulanmeldungen

Anmeldezahlen für Grundschulen in der Nordstadt und Innenstadt, nach dem Koordinierungsverfahren:

Barbaraschule 19 Kinder angemeldet, 20 aufgenommen

Burgunderschule 75 (56)

Kreuzschule 62 (59)

Leoschule 100 (58)

Münsterschule 37 (43)

Karl-Kreiner-Schule 59 (79)

Adolf-Clarenbach 70 (54)

Die Brücke 56 (93)

Martin-Luther-Schule 45 (55)

Nach Meinung von Schuldezernentin Christiane Zangs haben Schulleiter "gegen den Elternwillen entschieden", sagte sie im Schulausschuss. Sie hätte sich gewünscht, dass an Schulen "einmalig eine Klasse mehr gebildet worden wäre, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen", so Zangs, die die Verwaltung "als Anwalt der Kinder" sieht. Die Rektorinnen davon zu überzeugen gelang nicht. Sie müssen auch nicht: Die Schulleiter haben in aller Regel die alleinige Entscheidung darüber, welche Kinder an ihrer Schule aufgenommen werden. Die Kriterien legen sie fest. An der Burgunderschule, Leoschule und Adolf-Clarenbach-Schule gilt als erstes das katholische bzw. evangelische Bekenntnis. "Von den 70 Anmeldungen waren 23 mit evangelischem Bekenntnis", sagt Clarenbach-Rektorin Gudrun Müller-Dohmes. "Wenn wir einen dritten Zug bilden würde, wären wir eine Gemeinschaftsschule." Die Martin-Luther- und Adolf-Clarenbach-Schule sind die beiden letzten evangelischen Grundschulen in Neuss, "deren Profil muss gestärkt werden". An der Burgunderschule sei es schlichtweg Raummangel, der dazu führe, dass keine dritte Klasse eingerichtet werden könne. Rektorin Gaby Cunrady: "Wir teilen einen Klasssenraum auf: vormittags für Unterricht, nachmittags für die OGS – das ist sehr ungünstig."

Rückendeckung gibt es von der Schulaufsichtsbehörde. Schulamtsdirektorin Ulrike Hund: "Die Schulleiter entscheiden über die Aufnahme. Wenn Eltern eine katholische oder evangelische Erziehung ihrer Kinder wollen und dieses Bekenntnis ist dann in der Minderheit – das kann so nicht sein. Bekenntnisschulen sollen auch solche sein." Gäbe es in der Nordstadt mehr Gemeinschaftsgrundschulen, so Hund, wäre das Aufnahmeproblem geringer. Oder wenn die Stadt Schuleinzugsbereiche festlegen würde.

Am Ende wurden die freien Plätze verlost. Darauf hatten sich die betroffenen Schulen verständigt, nachdem die Kriterien Konfession und Geschwisterkind berücksichtigt worden sind. Pech hatte das i-Dötzchen, das von zu Hause aus die Burgunderschule sehen kann.

Quelle: NGZ


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