Neuss: Alle Spuren führen nach Neuss
Neuss/Düsseldorf Nach neun Jahren soll am Düsseldorfer Landgericht am Montag der wohl längste Mordprozess in der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende gehen.
Die 17. Große Strafkammer will das Urteil im Verfahren gegen den Neusser Heinz Nieder verkünden. Der frühere Bauunternehmer aus Reuschenberg ist wegen sechsfachen Mordes angeklagt. Der 47-Jährige soll im Juli 1997 an der Krahestraße im Düsseldorfer Stadtteil Flingern eines seiner Mehrfamilienhäuser in die Luft gejagt haben. Trotzdem könnte er das Gericht am Montag als freier Mann verlassen.
Der Blick zurück: Gegen drei Uhr explodiert am Morgen des 24. Juli 1997 das Mehrfamilienhaus Krahestraße 8 in Düsseldorf. Sechs Mieter sterben in den Trümmern, weitere werden schwer verletzt. Staatsanwalt Hans-Rainer Kleinert aus Neuss nimmt die Ermittlungen auf. Die Polizei findet in der Garage von Nieder an der Irisstraße eine Rohrzange. Diese war zuvor in einem Baumarkt im „Kaufpark Römerstraße“ gekauft worden. „Experten haben daran Anhaftungen der Gasleitungen im Haus an der Krahestraße nachgewiesen“, so Staatsanwalt Kleinert.
Nieder und sein Freund Udo Schmitz aus Neuss stehen unter dringendem Tatverdacht, den Stopfen von der Gasleitung im Keller des Hauses gelöst und dadurch den Schrecken verursacht zu haben. „Wir gehen davon aus, dass sie auf diese Art und Weise die Mieter loswerden wollten“, so Kleinert.
„Sie wollten Mieter loswerden“
Gegen beide wird Haftbefehl erlassen. Nieder flüchtet zunächst ins Ausland, kehrt dann jedoch zurück und lässt sich festnehmen. Staatsanwalt Kleinert erhebt Anklage wegen sechsfachen Mordes. Damit beginnt eine juristische Odyssee.
Zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat beginnt im Sommer 1999 am Landgericht der Prozess gegen Nieder, Schmitz und dessen damalige Lebensgefährtin Vanessa Junker. Mit ihr hatte Schmitz an der Jülicher Landstraße gewohnt. Nach zwei Jahren und 120 Verhandlungstagen endet das Verfahren mit zwei Verurteilungen und einem Freispruch. Kronzeugin Vanessa Junker hatte das Duo vor Gericht schwer belastet und behauptet, sie selbst habe von nichts gewusst. Die frühere Prostituierte wird freigesprochen.
Nieder und Schmitz werden zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden Neusser legen Revision ein. Doch nur Nieder hat Erfolg. Während das Urteil gegen seinen mutmaßlichen Komplizen Udo Schmitz rechtskräftig wird, muss das Verfahren gegen den Reuschenberger neu aufgerollt werden. Anfang 2004 beginnt der Prozess von Neuem.
Dann sorgt das Bundesverfassungsgericht für eine Sensation: Heinz Nieder muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. „Die Justiz in Düsseldorf hat zu langsam gearbeitet“, begründen die Bundesrichter ihre Entscheidung. Seit Dezember vergangenen Jahres ist der Neusser ein freier Mann.
Wenige Wochen später bricht er zum ersten Mal nach knapp neun Jahren sein Schweigen. „Ich gebe zu, dass wir gezieltes Mieter-Mobbing betreiben wollten“, räumt Nieder ein. Er und sein Komplize Udo Schmitz hätten die Mieter aus dem Haus ekeln und das Gebäude renovieren wollen. „Die Sache ist Herrn Schmitz jedoch entglitten“, so der 47-Jährige.
Beide hätten zusammen am 23. Juli 1997 in Reuschenberg noch seinen Geburtstag gefeiert, dann sei er mit seiner Lebensgefährtin schlafen gegangen. Schmitz sei jedoch von der Jülicher Landstraße aus nachts nach Düsseldorf gefahren, habe den Stopfen von der Gasleitung gelöst und die Explosion verursacht. „Ich wollte das nicht“, so Nieder, „es sollte niemand zu Schaden kommen.“
Die Schwurgerichtskammer in zweiter Instanz glaubt ihm offenbar - Richter Klaus Buhlmann hat bereits angekündigt, Nieder nicht mehr wegen Mordes verurteilen zu wollen. Eine lebenslange Haftstrafe scheidet deshalb aus. Für die Angehörigen der sechs Opfer ist das ein Schlag ins Gesicht, auch die Staatsanwaltschaft hat dafür kein Verständnis.
„Sollte tatsächlich keine Verurteilung wegen Mordes erfolgen, werden wir möglicherweise in Revision gehen“, so Staatsanwalt Johannes Mocken, „uns fehlt für diese Auffassung des Gerichts jedenfalls jegliches Verständnis.“ Wahrscheinlich ist, dass Nieder wegen „Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion“ verurteilt wird. Die Höchststrafe würde 15 Jahre betragen. Acht davon hat er in Untersuchungshaft bereits abgesessen. Gut möglich, dass er den Rest in offenem Vollzug verbüßen könnte.
Zurück zur Irisstraße nach Reuschenberg kann er jedenfalls nicht mehr: Sein Haus ist verkauft, von seiner Lebensgefährtin ist er längst getrennt. Die Trümmer des Hauses an der Krahestraße sind für Heinz Nieder auch die Trümmer seines Lebens - egal wie der Prozess am Montag um 11 Uhr endet.




















