Unter Zuhilfenahme des Schulgesetzes scheint mir der entscheidene Vorgang, dass der Bürgermeister unter Bezugnahme auf § 81 Absatz 2 letzter Satz in Verbindung mit § 80 Absatz 6 SchulG NRW die...
Neuss: „Juristische Nebelkerzen“
Neuss (NGZ) Barbaraviertel „Ich war wie vom Blitz getroffen.“ Petra Ajdarpasic, Schulpflegschaftsvorsitzende der Barbaraschule, erfuhr gestern Morgen aus der NGZ, dass das Thema Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule wieder auf die politische Tagesordnung kommt. Erste Konsequenz: Das für den 10. Juni geplante Schulfest wurde abgesagt. „Zum Feiern ist uns nicht zumute.“
Verwarnungsgeld
Die Eltern der Kinder der Barbaraschule erwischte es gleich doppelt: Zum Schock über eine doch drohende Schließung kam die schriftliche Verwarnung samt Anhörungsbogen des Landrates. Es bestehe der Verdacht, so heißt es, dass die Kinder an drei Tagen im April nicht krank waren, sondern absichtlich vom Unterricht fern gehalten wurden. Das Verwarnungsgeld für jedes Elternteil beträgt 15 Euro. Schulpflegschaftsvorsitzende Petra Ajdarpasic: „Das zahlen wir nicht. Unser Kind war krank gemeldet.“
Hintergrund ist die laut Bürgermeister Herbert Napp gegenüber der Verwaltung geäußerte Meinung der Bezirksregierung, wonach der im Februar gefasste Ratsbeschluss zur Auflösung der Barbaraschule rechtmäßig gefasst und gültig ist. Diese Auffassung steht im Widerspruch zum Rücknahme-Beschluss des Stadtrates vor zwei Wochen, der von der Bezirksregierung offenbar nicht akzeptiert werde.
Diese Wende hat Betroffenheit, Unverständnis und herbe Kritik ausgelöst. Eine Zusammenfassung der politischen Meinungen:
SPD
Fraktionsvorsitzender Reiner Breuer nahm Mittwoch Morgen Akteneinsicht. Dabei stellte er fest, dass das Schreiben der Bezirksregierung „bis heute“ nicht im Original bei der Stadtverwaltung vorliege. „Da ist wohl bis zur Ratssitzung mächtig Druck gemacht worden, damit die Zustellung der Auflösungs-Genehmigung vorliegt“. so Breuer. Die für den 6. Juni von der Verwaltung vorgesehene Sondersitzung hält er für nicht erforderlich. „Das muss zumindest zuerst im Ältestenrat beraten werden.“
Die Einberufung dieses Gremiums, in dem die Fraktionsvorsitzenden sitzen, wurde von Breuer Mittwoch beantragt und für kommenden Montag terminiert. Nach SPD-Auffassung muss Bürgermeister Napp „vorsorglich Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung einlegen“. Dadurch werde die Genehmigungsentscheidung nicht rechtskräftig. „Die Verwaltung hat den letzten Ratsbeschluss zum Erhalt der Barbaraschule auszuführen“, fordert Breuer.
FDP
Die Neusser Liberalen bezeichnen die Einberufung einer Sondersitzung als „Unsinn“. Fraktionsvorsitzender Dr. Heinrich Köppen und Stellvertreter Dr. Achim Rohde sagen: „Der Beschluss des Stadtrats, die Barbaraschule zu erhalten, bleibt so bestehen, wie er gefasst worden ist. Es gibt auch keine Anweisung und keinen Brief des Regierungspräsidenten an Napp, den Ratsbeschluss aufzuheben.“
Wie die Verwaltung der FDP gegenüber erklärt habe, könne sie den Liberalen keine Briefe des Regierungspräsidenten in dieser Sache und mit der Anweisung, die Schule zu schließen, aushändigen. „Wir können uns auch deshalb keine derartige Anweisung vorstellen, weil die Landesregierung nicht die geringste Kompetenz für sich in Anspruch nimmt, selbst und in eigener Zuständigkeit über die Schließung von Schulen zu beschließen.“
Bündnis 90/Die Grünen
Nach Ansicht der Grünen greife Bürgermeister Napp in die Trickkiste und werfe „juristische Nebelkerzen“. Sie halten die Sondersitzung ebenfalls für überflüssig. Fraktionsvorsitzender Michael Klinkicht: „Die Bezirksregierung hat lediglich auf Antrag der Verwaltung zur Schließung der Barbaraschule in einem Fax die Schließung genehmigt.
Durch den letzten Ratsbeschluss, in dem der ursprüngliche Beschluss zurückgenommen wurde, ist die Genehmigung der Bezirksregierung veraltet. Die Stadt macht keinen Gebrauch von dieser Genehmigung.“ Der schulpolitische Sprecher, Dieter Zander, sagte: „Die Umsetzung des gültigen Ratsbeschlusses zur Aufrechterhaltung der Barbaraschule und aller damit verbundenen Schritte müsse von der Schulverwaltung erledigt werden.“
Unabhängige/Linkspartei
Nach Auffassung der Fraktion soll der Rat in der Sondersitzung beschließen, dass die Stadt gegen den Bescheid der Bezirksregierung zur Schließung vorsorglich Widerspruch einlegt, weil er dem Beschluss des Stadtrates widerspricht. Zur Klärung der Rechtslage soll ein Vertreter der Bezirksregierung in der Sitzung beitragen.
Die CDU-Fraktion, die mehrheitlich für die Schließung der Barbaraschule ist, meldete sich Mittwoch nicht zu Wort.
Unter Zuhilfenahme des Schulgesetzes scheint mir der entscheidene Vorgang, dass der Bürgermeister unter Bezugnahme auf § 81 Absatz 2 letzter Satz in Verbindung mit § 80 Absatz 6 SchulG NRW die...


















