Neuss (NGZ). Neuss (mape) Fernseher, Videorecorder und DVD-Player waren sein Metier - jetzt jedoch muss er in Kürze vor Gericht Platz nehmen. Ein ehemaliger Verkaufsleiter des Unterhaltungselektronik-Riesen „Saturn“ muss sich vor dem Neusser Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ erhoben.
Die Ermittler werfen dem TV-Experten vor, monatelang seinen Arbeitgeber um erhebliche Summen gebracht zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt der Schaden bei 84.000 Euro.
Das mutmaßliche System des Verkaufsleiters war ebenso durchdacht wie auch kompliziert. Im Computer vermerkte der 32jährige nach Angaben der Ermittler Fernsehgeräte oder Videorecorder als „verkauft“, als „Kunden“ mussten Phantasienamen herhalten. „Diese vermeintlichen Kunden hießen zum Beispiel Kremer oder Scherwitz“, erklärte der Sprecher am Neusser Amtsgericht Kay-Uwe Krüger auf Anfrage der NGZ.
Diese nicht existierenden Kunden haben die Geräte laut Computervermerk des Angeklagten jeweils nach kurzer Zeit wieder zurückgebracht und dafür Auszahlungs-Gutschriften erhalten. „Weil er vermutlich diese Gutschriften nicht selbst bei seinen Kollegen an der Kasse einlösen konnte soll der Angeklagte die Auszahlungsanweisungen an Komplizen weitergegeben haben“, so Krüger.
Die Mittäter des Saturn-Verkaufsleiters sollen anschließend in den Elektronikmarkt im HUMA-Center gekommen sein um hier für die Auszahlungsgutschriften andere Geräte zu kaufen. Diese wiederum wurden dann nach kurzer Zeit umgetauscht, die vermeintlichen „Kunden“ ließen sich den Kaufpreis zurückerstatten. Insgesamt 76mal soll der 32jährige auf diese Art und Weise lange Finger gemacht haben, erst danach wurde die Geschäftsleitung misstrauisch.
Sie erstattete Anzeige, jetzt droht dem Mann sogar eine Gefängnisstrafe. Mehrere ehemalige Saturn-Kollegen sind als Zeugen geladen, außerdem wird der Mann auch durch die Mitschnitte von Überwachsungskameras belastet. Die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Serienbetrüger soll am 27.Juli um 12 Uhr stattfinden, den Vorsitz hat Amtsrichter Wilfried Bott. Bei einer Verurteilung durch das Schöffengericht sind vier Jahre Haft möglich. Der Beschuldigte selbst hat sich nach Angaben des Gerichts bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert.
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