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Neuss: Ex-Richter sitzt in Haft

VON MARC PESCH - zuletzt aktualisiert: 06.09.2007 - 22:02

Neuss (NGZ). Neuss Ein ehemaliger Richter, Anwalt und früherer Vorsitzender eines renommierten Neusser Sportvereins sitzt jetzt im Gefängnis. Der 55-Jährige soll in betrunkenem Zustand am Mittwochnachmittag seine Ex-Frau in einem Modegeschäft an der Neustraße in der Neusser Innenstadt attackiert und verletzt haben. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft spricht von einem versuchten Tötungsdelikt, P. sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft: der ehemalige Richter und Vereinsvorsitzende. Foto: NGZ
Sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft: der ehemalige Richter und Vereinsvorsitzende. Foto: NGZ

Laut Polizei hatte der Mann gegen 15.45 Uhr das Modegeschäft an der Neustraße betreten. „Wortlos hat er dort seine Ex-Frau angegriffen, die sich alleine im Laden befand“, so die zuständige Staatsanwältin Ricarda Battenstein. Nach Angaben der Ermittler attackierte der 55-Jährige sein Opfer mit einem Stein und schlug ihr auf den Kopf.

Passanten hörten die Schreie der Frau, eilten in den Laden und kamen ihr zur Hilfe. „Nur mit großer Mühe konnten die couragierten Helfer den Angreifer überwältigen“, so Polizeisprecher Hans-Willi Arnold, „sie konnten den Mann bis zum Eintreffen der Beamten festhalten“. Die verletzte Frau wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, konnte die Klinik nach ambulanter Behandlung aber wieder verlassen.

Laut Polizei war der Mann bei der Tat stark angetrunken. „Er stand deutlich unter Alkoholeinwirkung“, so Arnold. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass er seine Frau töten wollte. „Wir haben deshalb einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt“, so Staatsanwältin Battenstein.

Diesem Antrag wurde von Seiten des Neusser Amtsgerichts im Laufe des gestrigen Nachmittags auch statt gegeben. Für die Polizei ist P. derweil kein Unbekannter. „Er ist den Strafverfolgungsbehörden bekannt“, so Hans-Willi Arnold.

Der 55-Jährige wird wohl bis auf weiteres in Untersuchungshaft bleiben. Sollte er vom Düsseldorfer Landgericht wegen „versuchten Totschlags“ verurteilt werden, drohen ihm bis zu 15 Jahren Haft.

Quelle: NGZ


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