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Neuss: Freispruch nach K.O.-Tropfen-"Märchen"

VON MARC PESCH - zuletzt aktualisiert: 19.03.2010 - 10:27

Neuss (NGZO). Das Neusser Amtsgericht hat einen 40-jährigen Finanzdienstleister aus Meerbusch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Der Mann war angeklagt, weil er angeblich einer 16-jährigen Schülerin aus Neuss K.O.-Tropfen und Tabletten in ein Getränk gemischt haben soll. Vor Gericht allerdings stellte sich heraus, dass die Abiturientin sich alles nur ausgedacht hatte.

Das Neusser Landgericht hat einen Meerbuscher freigesprochen.  Foto: Andreas Bretz
Das Neusser Landgericht hat einen Meerbuscher freigesprochen. Foto: Andreas Bretz

Dementsprechend eindeutig fiel auch das Fazit von Richter Heiner Cöllen aus. "Wir haben es hier mit einem Märchen aus 1001 Nacht zu tun", meinte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts.

Das Mädchen war zusammen mit einer Freundin im April vergangenen Jahres von zuhause ausgerissen und hatte sich zeitweise in der Wohnung eines Bekannten in Meerbusch aufgehalten. Von ihm wiederum wollte sie auch einen Cocktail bekommen haben, der sie angeblich wehr- und willenlos gemacht hatte. Während sie gegenüber der Polizei noch in allen Einzelheiten davon berichtet hatte, dass sie weder Arme noch Beine zum Tatzeitpunkt bewegen konnte, wollte sie davon vor Gericht plötzlich nichts mehr wissen.

Im Haus des Angeklagten sei, das erklärte die Schülerin, gar nichts geschehen. Umso erstaunlicher war es für den Richter, dass Experten im Blut der Schülerinnen dennoch deutliche Spuren von Medikamenten gefunden hatten - die jedoch hatte sich das Mädchen wohl selbst verabreicht.

Letztlich trug eine Zeugin zur Aufklärung des Tathergangs bei: Die Mitschülerin des angeblichen Opfers erklärte, das Mädchen habe die Geschichte vom angeblichen "Gift-Cocktail" nur erfunden. um gegenüber ihren Eltern eine Erklärung dafür zu haben, warum sie nicht nach Hause zurückgekommen sei. "Sie wollte es dramatisch aussehen lassen und hat deshalb bei der Polizei gelogen", so Richter Heiner Cöllen.

Der wegen Verabreichens von K.O.-Tropfen Angeklagte konnte das Neusser Amtsgericht als freier Mann verlassen. Der Schülerin, die die Geschichte offenbar nur erfunden hatte, droht dagegen jetzt ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung.


 
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