Neuss (NGZ). Beim Thema Radwege ist die Straßenreinigungssatzung für den Winterdienst wenig konkret. Das schafft Probleme für Radfahrer, die der ADFC Neuss jetzt in Wort und Bild dokumentieren lässt.
Trügerische Romantik: Wenn sich der Winter sein weißes Kleid anlegt, wird der Tonfall zwischen den Verkehrsteilnehmern frostig. Erwin Rosenberger kann ein Lied davon singen. Denn weil auch dicker Schnee den Norfer nicht davon abhält, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren, muss er sich an diesen winterlichen Tagen nicht selten gefallen lassen, dass er angebrüllt, angehupt, angemacht wird. "Stress pur" sei das. Und schuld daran sind die ungeräumten Radwege.
Norbert Jurczyk vom städtischen Amt für Verkehrslenkung kennt die Rechtslage – und das Akzeptanzproblem, das daraus resultiert. "Radwege sind nur zu benutzen, wenn das zumutbar ist", stellt er fest. Ist das nicht der Fall, hat der Radler ein Recht, auf der Straße zu fahren. Nicht gerade zur Freude der Automobilisten, denen die Räume oft durch dem Schnee am Straßenrand eng gemacht werden. Sie sehen in dem Radler dann vor allem eines: ein Verkehrshindernis.
Radfahren bei Schnee
Verboten Ist der Radweg nicht geräumt, dürfen Radler nicht auf den Gehweg ausweichen.
Vergewissern Autos sollten Radler mit einem Abstand von mindestens 1,50 Metern überholen. Verhalten Radler sollten bei Glätte Abstand halten, Tempo reduzieren, in Kurven nicht bremsen oder trampeln und auf Eis nicht lenken!
Der Allgemeine deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat diesen Konflikt zum Thema gemacht. Man habe dem Verband seitens der Stadt deutlich zu verstehen gegeben, dass die Verwaltung "keine besonderen Anstrengungen zur Sicherung von Radwegen bei Glätte unternimmt", referiert Ortsgruppensprecher Heribert Adamski. Er hört aus allen Gesprächen mit der Verwaltung vor allem eines heraus: Dass ein vernünftiger Mensch bei Winterwetter das Radfahren unterlässt. Dabei gibt es viele, die auch im Winter auf zwei Rädern unterwegs sein wollen, sowie andere, die auch dann keine Alternative zum Rad haben. Schüler zum Beispiel, Postzusteller oder manche Pendler.
Rückendeckung bekommt der ADFC Neuss durch seinen Bundesverband. Denn Vorsitzender Ulrich Syberg weist darauf hin, dass Kommunen durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet sind, verkehrswichtige innerörtliche Radwege zu räumen. Trotzdem würden diese oft zuletzt angegangen, wenn sie nicht gar als Lagerfläche für den von Straße und Gehwegen abgeschobenen Schnee missbraucht würden. Um System in den Winterdienst auf Radwegen zu bringen, fordert der ADFC, für die zu bestreuenden Radwege Dringlichkeitsstufen festzusetzen.
Der ADFC Neuss hat aus dem Problem eine Aktion gemacht. Radfahrer können im Internet ein "Mängelformular" ausfüllen und in Wort und Bild dokumentieren, was ihnen in der Stadt an kalten Tagen das Leben schwer macht.
Wenn man etwas grundlegend ändern wolle, müsste man die Straßenreinigungssatzung ändern, sagt Jurczyk. Das ist seit 1976 schon 31 Mal geschehen – aber noch immer genießen freie Straßen Priorität.
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