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Neuss: Kinderlärm beschäftigt Gericht

VON CHRISTOPH KLEINAU - zuletzt aktualisiert: 17.03.2010 - 13:13

Neuss (NGZ). Ein Nachbar der Herbert-Karrenberg-Schule fühlt sich durch den Betrieb auf einem Spielfeld gestört. Er klagte. Nach der Verhandlung ist der Platz – unter Auflagen – gerettet. Vom Konzept von Schule und DFB blieb wenig.

Leo Schwindt ist vom Schulleiter Wolfgang Witsch (re.) angewiesen, um 16 Uhr das Tor zu schließen.  Foto: NGZ
Leo Schwindt ist vom Schulleiter Wolfgang Witsch (re.) angewiesen, um 16 Uhr das Tor zu schließen. Foto: NGZ

"Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben." So steht es im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung. Die Realität sieht anders aus. Auch in Neuss.

So hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag über die Klage eines Anwohners zu befinden, der sich durch die Benutzung des Spielfeldes auf dem Schulhof der Herbert-Karrenberg-Schule an der Neusser Weyhe fortgesetzt gestört fühlt.

Die Klage wurde zwar zurückgezogen, nachdem Stadt und Schulleitung einer Fülle von Auflagen zugestimmt hatten, doch ausgestanden ist die Sache damit nicht. Denn die Klage kann jederzeit und mit Aussicht auf Erfolg belebt werden. Sehr eindringlich habe das Gericht die Schule deshalb angewiesen, die Auflagen einzuhalten, berichtet Schulleiter Wolfgang Witsch. Und er verspricht: "Wir werden unser Bestes tun."

Info

Bundesrats-Initiative

Der Bundesrat will Anwohnerklagen gegen den Lärm von Spielplätzen und Kindertagesstätten künftig deutlich erschweren. Die Länderkammer verlangt von der Bundesregierung, Kinderlärm künftig nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung einzustufen, sondern als Ausdruck natürlicher Lebensäußerungen von Kindern. Die CDU unterstützt dieses Vorgehen, betonte ihr jugendpolitischer Sprecher Kaumanns.

Ende 2008 war der Klein-Fußballplatz auf dem Schulhof angelegt worden. Spendiert vom Deutschen-Fußball-Bund, der mit bundesweit 1000 Spielfeldern dieser Art das Sommermärchen der Fußball-WM fortführen wollte. Große Hoffnungen begleiteten das Vorhaben, das auch die Stadt mit 37.000 Euro förderte.

"Bis 16 Uhr gehört der Platz den Schülern, dann steht er allen zur Verfügung", hatte damals Witsch versprochen. Ein Anziehungspunkt im Quartier sollte der Platz sein, die Förderschule stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen, einen Beitrag zur Integration leisten, das Wir-Gefühl der Schüler stärken. Von diesen Vorstellungen musste Witsch Stück für Stück Abschied nehmen.

Weil sich Nutzer daneben benahmen, wie der Anwohner mehr als einmal geschildert habe, wurde die Nutzung Stück für Stück eingeschränkt, der Platz eingezäunt und abgeschlossen. Trotzdem ging im Januar Klage beim Verwaltungsgericht ein, der schon gestern die Verhandlung folgte.

Folgende Auflagen wurden vereinbart:

  • Nutzung: Das Spielfeld bleibt dauerhaft für die Öffentlichkeit gesperrt und wird allein von der Schule und der Offenen Ganztagsschule genutzt. Und zwar zwischen 8 und 16 Uhr. Eine Mittagsruhe wurde nicht vereinbart.
  • Sicherung: Nach Schulschluss werden die Tore entfernt, der Zugang vom Hausmeister abgeschlossen.
  • Kontakt: Der Anwohner bekommt nach Darstellung der Stadtverwaltung eine Telefonnummer, wo er sich im Falle einer Ruhestörung durch die Schule melden kann.

"Wir stimmen der Auflage in allen Punkten zu", versichert Witsch, der dem Erhalt des Spielfeldes für die Schule höchste Priorität beimisst. "Es wurde im Sinne der Schüler entschieden", betont er deshalb.

Die Politik kommentiert den Vorgang deutlicher. "Kinderlärm gehört nicht gerichtlich verboten, sondern zum Leben dazu", sagte Thomas Kaumanns als jugendpolitischer Sprecher der CDU. Kinder haben ein Recht auf Spiel.

Quelle: NGZ


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