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Neuss: Kirmesgeld für Napp

VON MARC PESCH - zuletzt aktualisiert: 24.08.2007 - 21:30

Neuss (NGZ). Düsseldorf/Neuss Eigentlich beginnt das Neusser Bürgerschützenfest erst heute - den ersten „Böller“ allerdings gab es schon am Freitag Nachmittag am Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Die Richter dort gaben nämlich Bürgermeister Herbert Napp Recht. In einem bislang einzigartigen Fall hatte Napp nach einem Streit um seine Beratertätigkeit für die RWE AG die eigene Stadt verklagt.

(Rechts-)Streit beigelegt? Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf trafen sich am Freitag Bürgermeister Herbert Napp (l.) als Kläger und der Beigeordnete Peter Söhngen in Vertretung der beklagten Stadt Neuss . Die unterlag ; Berufung ist möglich.  Foto: NGZ-Online
(Rechts-)Streit beigelegt? Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf trafen sich am Freitag Bürgermeister Herbert Napp (l.) als Kläger und der Beigeordnete Peter Söhngen in Vertretung der beklagten Stadt Neuss . Die unterlag ; Berufung ist möglich. Foto: NGZ-Online

Napp war vor Gericht gezogen, weil die Stadt offenbar zu Unrecht bei ihm abkassiert hatte. 13 116 Euro und 22 Cent hatte er an die Stadtkasse abführen müssen. Dabei handelte es sich um Geld, das er als „Berater“ der RWE AG für seine Tätigkeit im Regionalbeirat West in den Jahren 2004 und 2005 erhalten hatte. Dieses Geld forderte er gestern nun von der Stadt zurück - mit Erfolg. „Die Stadt hat sich in ihrem Abführungsbescheid auf eine ungültige Regelung in der Nebentätigkeitsverordnung gestützt“, so Richter Norbert Chumcha.

Der Rat war der Meinung, Napp sei nur dank seiner Stellung als Bürgermeister zum Mitglied des Regionalbeirates geworden. Doch letztlich kam es gar nicht darauf an, ob der Bürgermeister dank seiner Position in dieses Gremiums kam, oder ob er als „Experte“ verpflichtet wurde. Vielmehr war entscheidend, ob es sich bei der RWE AG um ein „von der öffentlichen Hand beherrschtes“ Unternehmen handelt.

Info

RWE-Regionalbeirat 

Der Regionalbeirat West trifft sich rund viermal pro Jahr, meist in Essen. Jede Sitzung dauert rund zwei Stunden. Als Themen wurde zuletzt unter anderem der Neubau von Kraftwerken besprochen. Als Mitglieder werden von RWE aktive Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister berufen.

„Und das ist nicht der Fall“, so der Richter, „RWE wird nämlich nicht zu fünfzig Prozent oder mehr öffentlich bestimmt.“ Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage erklärte das Gericht den Abführungsbescheid für nichtig, die Stadt muss dem Bürgermeister nun die schon n die Stadtkasse abgeführten Gelder zurückerstatten.

„Ich betone, dass es mir nicht ums Geld ging“, erklärte Herbert Napp, der anwaltlich auch durch seine Frau Christiane Napp-Hördemann vertreten wurde, nach dem Urteil. „Für mich war wichtig, diese Rechtsfrage zu klären. Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich angenehm.“

Der Erste Beigeordnete Peter Söhngen hatte die Stadt vertreten, er musste das Urteil akzeptieren. „Es ist rechtlich gesehen in Ordnung. Wir müssen nun schauen, wie es weitergeht.“ Söhngen erklärte, er wolle dem Innenminister vom Ausgang des Verfahrens berichten. Innenminister Wolf und Landrat Patt hatten die Sache vorangetrieben, sie müssen nun entscheiden, ob die Stadt gegen das Urteil vorgehen soll.

Klar ist jedenfalls: Pünktlich zum Bürgerschützenfest durfte sich der Bürgermeister über reichlich Kirmesgeld freuen. „Das ist in der Tat so“, lachte Napp, „trotzdem will ich jetzt kein Indianer-Freudengeheul anstimmen. Ich will den Fall weiter sachlich betrachten.“ Zumal es merkwürdig gewesen sei, die eigene Stadt zu verklagen. „Glauben Sie mir, dass war unangenehm“, erklärte Napp und wandte sich angenehmeren Pflichten zu - nämlich dem Fassanstich auf dem Kirmesplatz.

Am Samstag in der NGZ:

Zur Sache Unwürdig

Quelle: NGZ


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